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Der Einsatz von Überspannungsschutzgeräten, die den Stromkreis und die Struktur über nicht-
lineare Geräte wie beispielsweise Gasentladungsröhren und Halbleiter verbinden, beeinträchtigt
die Eigensicherheit eines Stromkreises nicht, vorausgesetzt die Stromstärke durch das Gerät
beträgt bei Normalbetrieb weniger als 10 μA.
Das drahtgebundene Überspannungsschutzgerät, Teilenummer 848100–001, im Lieferumfang des
Kits mit Teilenummer 330020–528, erfüllt die obigen Anforderungen und ist gemäß den örtlichen
Bestimmungen zu installieren. Dieser Typ 1 I.S. Überspannungsschutz mit Verkapselungsvorrichtung hat
eine Ex-ia-Klassifizierung (eigensichere Schaltkreise) zum Einsatz im Freien.
848100-001-Konstruktion: Ein verkapseltes Gehäuse mit Verbindungsdrähten mit freier Zuleitung für
I.S.-Geräte. Erdleiter müssen an eine geerdete Struktur angeschlossen sein. Blitzschutzkomponente ist
eine Gasentladungsröhre (GDT).
Kenngrößen:
• Spitzenstrom: 10 000 Ampere mit einer (8/20 μS) Spannungsform
• Betriebsspannung: 12,6 Volt oder weniger
• Kippspannung: 75 Volt
Ersatz-Batteriepack
Batteriepacks sind geschlossene Einheiten, die nicht geöffnet werden dürfen; ansonsten wird ihre
Eigensicherheit beeinträchtigt. Sie werden in gefährlichen Bereichen installiert und dürfen aus
Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung des richtigen Systembetriebs ausschließlich von autorisiertem
Kundendienstpersonal ausgetauscht werden. Batterien dürfen NICHT vom Benutzer ausgetauscht
werden. Batteriepack nur gegen Veeder–Root P/N 332425–XXX austauschen. 332425–013 liegt dem
ATEX/UKEX 330020–836 Batteriepack-Ersatzkit bei.
Die Batterie Lebensdauer reduziert sich bei längerer Aussetzung zu niedrigen
Temperaturen.
Hinweise zur Entsorgung von Lithiumbatterien
Der Batteriepack ist in Übereinstimmung mit den lokalen und nationalen Bestimmungen und der WEEE-
Richtlinie zu entsorgen.
Unter Einhaltung der Marktanforderungen der Europäischen Union und EFTA-Länder sind 332425–XXX
Batteriepacks gemäß Richtlinie 2006/66/EG, abgeändert durch Richtlinie 2013/56/EU über Batterien
und Akkumulatoren und Altbatterien und -akkumulatoren, gekennzeichnet.
Im VK sind ähnliche Anforderungen von Statutory Instrument 2009 No. 890 definiert. Die
Bestimmungen über Altbatterien und -akkumulatoren 2009.
Der 332425–XXX Batteriepack trägt folgendes Symbol als Hinweis darauf, dass die darin enthaltenen
Batterien nicht im normalen Müll entsorgt werden können.
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