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Ziegler EasyDisc HT 214 Betriebsanleitung Seite 32

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8. Straßentransport
Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen sind die Vorschriften der StVZO und StVO
zu beachten. Werden hierbei rückwärtige Beleuchtungseinrichtungen des
Schleppers durch das Mähwerk verdeckt, so sind diese am Gerät zu
wiederholen.
Nach § 53 b Abs. 3 StVZO müssen Anbaugeräte ständig nach vorn und hinten
mit Warntafeln nach DIN 11030 (423mm x 423mm) kenntlich gemacht werden.
(im Fachhandel erhältlich).
In senkrechter Transportstellung muss der Mähbalken mechanisch durch den
federnden Riegel gesichert sein!
Selbsttätiges Einrasten des Riegels überprüfen. Der Riegel darf nur mit dem Seil
vom Schlepper aus entriegelt werden. Riegel regelmäßig einfetten oder ölen.
Vorsicht!
Beim Schwenken des Mähwerkes in Arbeitsstellung, besteht Verletzungsgefahr
durch Quetschen und Scheren. Sicherheitshinweise unbedingt einhalten.
Während der Schwenkbewegungen dürfen sich keine weiteren Personen im
Gefahrenbereich aufhalten – Unfallgefahr.
Achtung!
Das Mähwerk muss zum Transport auf öffentlichen Wegen und Straßen hoch
geschwenkt werden, um die zulässige maximale Transportbreite von 3 m
(StVZO) nicht zu überschreiten. Die maximal zulässige Transporthöhe (StVZO)
von 4 m ist zu beachten (Brücken, Tordurchfahrten usw.).
Während des Transports ist der Zapfwellenantrieb abzuschalten.
Vor Transport überprüfen ob Verriegelungsbolzen sichtbar eingerastet ist (
Abbildung 26: Transportklinke
910312
30
).
Abbildung 26

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