AEREX RLT - Installations-, Wartungs- und Bedienungsanleitung [11-2023]
2.4.4
Sicherheitshinweise
Lesen und beachten Sie alle Sicherheitsinstruktionen. Gefahren für Nicht-Fachkräfte, Kinder und
Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder psychischen Fähigkeiten oder
mangelndem Wissen.
Lüftungsgerät nur von Personen installieren, in Betrieb nehmen, reinigen und warten lassen, welche
die Gefahren dieser Arbeiten sicher erkennen und vermeiden können.
Gesundheitsgefahr durch mangelnden Filterwechsel oder fehlende Luftfilter.
Stark verschmutzte oder feuchte Luftfilter können gesundheitsschädliche Stoffe (Schimmel, Keime etc.)
ansammeln. Dies kann auch bei einer längeren Stilllegung des Lüftungsgerätes vorkommen.
Bei fehlenden Luftfiltern verschmutzen das Lüftungsgerät und die Lüftungsleitungen. Ungefilterte Stoffe können in
die Räume gelangen.
• Lüftungsgerät niemals ohne Luftfilter betreiben.
• Nur Originalfilter einsetzen.
• Empfehlung: Dauerbetrieb.
• Filterwechselanzeige beachten. Luftfilter alle 6 Monate wechseln.
• Nach längerem Stillstand des Lüftungsgerätes die Luftfilter unbedingt erneuern.
Gesundheitsgefahr bei nicht ordnungsgemäß gereinigtem/gewartetem Lüftungsgerät.
Reinigen/Warten Sie das Lüftungsgerät regelmäßig, spätestens alle 2 Jahre. Nur so können Sie sicherstellen,
dass das Lüftungsgerät hygienisch einwandfrei arbeitet.
Lebensgefahr bei giftiger, schadstoffhaltiger Luft (Rauch, Dämpfe) in der Umgebung – bei einem Brand
oder Chemieunfall etc.
Sofort das gesamte Lüftungssystem ausschalten, bis die Außenluft wieder unschädlich ist.
Gefahr beim Transport durch zu schwere oder herabfallende Lasten.
• Geltende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten.
• Zulässige Höchstbelastbarkeit von Hebewerkzeugen beachten.
• Nicht unter schwebende Lasten treten.
• Vorsicht beim Anheben. Transportgewicht und Schwerpunkt des Lüftungsgerätes (mittig) beachten.
• Lüftungsgerät nur mit geeigneten Transportmitteln (z. B. einer Hubvorrichtung) und mit mehreren Personen an
den Aufstellungsort transportieren.
• Gerät auf Transportschäden prüfen. Ein beschädigtes Gerät nicht in Betrieb nehmen.
Gefahr bei unzureichender Tragfähigkeit des Untergrunds/der Deckenkonstruktion.
Lüftungsgerät nur auf einem Untergrund/einer Deckenkonstruktion mit ausreichender Tragkraft der
Aufstellungsfläche/Anbringungsfläche (min. 300 kg/m²) aufstellen, bzw. befestigen.
Verletzungsgefahr beim Umgang mit scharfkantigen/ spitzen Gehäuseteilen, z. B. bei Gehäuseblechen,
Gitterstäben, Montagefüßen oder an spitzen Teilen der Fronttüren.
Schutzhandschuhe benutzen.
Verletzungsgefahr bei Arbeiten durch nicht qualifiziertes Personal.
Für den sicheren Transport, die Installation, den elektrischen Anschluss und die Inbetriebnahme des
Lüftungsgerätes sind Fachkenntnisse erforderlich.
Diese Tätigkeiten nur von einem Fachinstallateur bzw. einer Elektrofachkraft durchführen lassen.
Verletzungsgefahr bei Arbeiten in der Höhe.
Verletzungsgefahr bei Arbeiten in der Höhe. Benutzen Sie geeignete Aufstiegshilfen (Leitern). Die Standsicherheit
ist zu gewährleisten, die Leiter ist ggf. durch eine 2. Person zu sichern. Sorgen Sie dafür, dass Sie sicher stehen
und sich niemand unterhalb des Lüftungsgerätes aufhält.
Verletzungsgefahr bei beschädigtem Lüftungsgerät.
Lüftungsgerät sofort außer Betrieb setzen, wenn Sie Schäden oder Fehler feststellen, die Personen
oder Sachen gefährden können. Bis zur völligen Instandsetzung eine weitere Benutzung verhindern.
Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb bei falschem Einbau.
Ein nicht ordnungsgemäß eingebautes Lüftungsgerät kann einen nicht bestimmungsgemäßen
Betrieb verursachen.
• Lüftungsgerät nur gemäß den Planungsunterlagen installieren.
• Insbesondere die Ausführungen zur Dämmung von Lüftungskanälen und Schalldämmung beachten.
Empfehlung: Rohrschalldämpfer zur schallentkoppelten Montage des Lüftungsgeräts verwenden.
Gefahren bei nachträglichen, das Lüftungssystem beeinflussenden An- oder Umbauten.
• Nachträgliche An- oder Umbauten (Dunstabzugshaube, raumluftabhängige Feuerstätte etc.) können zu
Gesundheitsgefahren führen und einen nicht zulässigen Betrieb verursachen.
• Nachträgliche An- oder Umbauten sind nur dann zulässig, wenn die Systemverträglichkeit
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