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HÖHEN-
SICHERUNGSGERÄT
ATOM-X
ART.-NR. 10210; 10211; 10212; 10213; 10214;
10215; 10216; 10217; 10217-D; 10218;
10219; 10220; 10221; 10222; 10223
Gebrauchsanleitung
Bewahren Sie diese
Gebrauchsanleitung sorgfältig auf.
Lesen Sie die Gebrauchsanleitung vor
der Verwendung dieser Ausrüstung
sorgfältig durch und stellen Sie sicher,
dass Sie alle Punkte verstanden haben.
Produktspezifische Anwendungen
ATOM-X und ATOM-XTREME
Kann
als
Auffangsystems zum Auffangen von
MAXIMAL einer Person verwendet
werden und begrenzt Fangstoßkräfte auf
höchstens 6 kN. Ein freier Fall ist nicht zulässig.
D-Ring:
dorsal (Rücken), sternal (Brust)
ATOM-X²
Kann
als
Auffangsystems zum Auffangen von
MAXIMAL einer Person verwendet werden
und begrenzt Fangstoßkräfte auf höchstens 6 kN.
Risikohinweis
Dieses Gerät ist dazu ausgelegt, gegen Stürze
aus der Höhe zu schützen und die bei einem
Sturz auftretenden Spitzenkräfte auf unterhalb
6 kN zu reduzieren, wenn es gemäß dieser
Anleitung verwendet wird.
Teil
eines
persönlichen
Teil
eines
persönlichen
Anwendbare Sicherheitsnormen
Erfüllt oder übertrifft:
EN 360:2002
Definition sachkundige Person
Bei der für die Sicherheit am Einsatzort zuständigen
Aufsichtsperson,
in
„sachkundige Person" bezeichnet, muss es sich um eine
hochqualifizierte und erfahrene Person handeln, die vom
Arbeitgeber die Verantwortung für sämtliche Elemente
des Absturzsicherungsprogramms übertragen bekommen
hat; dies umfasst (ist hierauf jedoch nicht beschränkt) die
Regelung, Verwaltung und Anwendung des Programms. Die
sachkundige Person muss Erfahrung in der Erkennung von
bestehenden und vorhersehbaren Absturzgefahren besitzen,
über die Befugnis verfügen, Arbeiten zur Beseitigung von
Gefahren zu stoppen, und anderweitig die Sicherheit und
konforme Arbeitspraktiken
Anwendungen für alle Produkte
ATOM-X und ATOM-XTREME
Das maximale Benutzergewicht
(einschließlich Kleidung, Werkzeug
und Ausrüstung) beträgt 150 kg.
ATOM-X²
Das maximale Benutzergewicht
(einschließlich Kleidung, Werkzeug und
Ausrüstung) beträgt 136 kg. (FF0-FF2*)
*Siehe Abbildung A auf Seite 17
Der Anschlagpunkt des persönlichen
Auffangsystems muss so bemessen sein,
dass er einer Mindestbelastung von 12 kN
standhält, und nach EN 795:2012 oder
EN 795:1997+A1:2000 zugelassen sein.
Die für den Einsatzort zuständige sachkundige
Person
muss
Arbeitsumgebung ausreichend stabile und
zugängliche Anschlagpunkte vorhanden sind.
Anschlagpunkte sollten sich, wenn möglich,
oberhalb der zu sichernden Person befinden.
Zudem sollte der Bereich unterhalb und um die
Person herum frei von Hindernissen und scharfen
Kanten sein. Das Höhensicherungsgerät sollte
stets an einem Anschlagpunkt befestigt werden,
der sich so nah am Arbeitsplatz und so weit
oberhalb des Benutzers wie möglich befindet,
ohne dass dessen Bewegung eingeschränkt
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dieser
Gebrauchsanleitung
fördern.
sicherstellen,
dass
als
in
der