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Epson XP-4200 Benutzerhandbuch Seite 255

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als vor Gericht. Der Schiedsspruch ist bindend und kann bei jedem zuständigen Gericht als Urteil eingetragen werden.
Sie können sich auch dafür entscheiden, telefonisch an Schlichtungsverhandlungen teilzunehmen. Schlichtungsverhandlungen, die
nicht telefonisch durchgeführt werden, finden an einem Ort statt, der von Ihrem Hauptwohnsitz aus einigermaßen erreichbar ist, oder nach
Ihrer Wahl in Orange County, Kalifornien. a)
Einleitung eines Schiedsverfahrens. Wenn Sie oder Epson beschließen, eine Streitigkeit zu schlichten, vereinbaren beide Parteien das
folgende Verfahren: (i) Schreiben Sie einen
Antrag auf Schlichtung. Der Antrag muss eine Beschreibung des Streitfalls und die Höhe des angestrebten Schadensersatzes enthalten.
Eine Kopie des Antrags auf Schlichtung finden Sie unter
Senden Sie drei Exemplare des Schiedsantrags zuzüglich der
entsprechenden Anmeldegebühr an: JAMS, 500 North State College Blvd., Suite 600 Orange, CA 92868, USA. (iii) Senden Sie ein
Exemplar des Schiedsantrags an die an die andere Partei (gleiche Adresse
wie in der Streitbeilegungsmitteilung) oder wie von den Parteien anderweitig vereinbart. b) Anhörungsformat. Während des
Schlichtungsverfahrens wird der Betrag eines etwaigen
Vergleichsangebots dem Schlichter erst mitgeteilt, nachdem der Schlichter den Betrag (sofern vorhanden) bestimmt hat, auf den Sie oder
Epson Anspruch haben.
Während des Schiedsverfahrens kann die Offenlegung oder der Austausch nicht vertraulicher, für die Streitigkeit relevanter Informationen
gestattet werden.
c) Schiedsgerichtsgebühren. Epson zahlt oder erstattet Ihnen (falls zutreffend) alle JAMS-Einreichungen und Schiedsrichtergebühren
für jedes (von Ihnen oder Epson) gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung eingeleitete Schiedsverfahren. d)
Auszeichnung zu Ihren Gunsten. Bei Streitigkeiten, bei denen Sie oder Epson Schadensersatz in Höhe von 75.000 US-Dollar oder weniger
ohne Anwaltsgebühren und -kosten verlangen, wird Epson dies tun, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters dazu führt, dass Ihnen
ein Betrag zugesprochen wird, der über dem letzten schriftlichen Angebot von Epson (falls vorhanden) zur Beilegung des Streits liegt :
(i) zahlen Ihnen 1.000 US-Dollar oder den Betrag der Prämie, je nachdem, welcher Betrag höher ist; (ii) Ihnen gegebenenfalls den
doppelten Betrag Ihrer angemessenen Anwaltskosten zahlen; und (iii) Ihnen alle Kosten (einschließlich Gebühren und Kosten für
Sachverständige) zu erstatten, die Ihrem Anwalt angemessenerweise für die Untersuchung, Vorbereitung und Verfolgung des
Streits im Schiedsverfahren entstehen. Sofern zwischen Ihnen und Epson nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, legt der Schlichter
die Höhe der von Epson gemäß diesem Abschnitt 1.6d zu zahlenden Gebühren,
Kosten und Auslagen fest. e) Anwaltskosten. Epson verlangt keine Anwaltsgebühren und -kosten für ein Schiedsverfahren, das im
Zusammenhang mit einer Streitigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung eingeleitet wird. Ihr Anspruch auf Anwaltsgebühren und
-kosten gemäß Abschnitt 1.6d) oben schränkt Ihre Rechte auf Anwaltsgebühren und -kosten nach geltendem Recht nicht
ein; Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Schiedsrichter nicht gestattet, Anwaltsgebühren und -kosten doppelt zuzusprechen.
1.7 Opt-out. Sie können sich dafür entscheiden, sich vom endgültigen, verbindlichen Einzelschlichtungsverfahren
und dem Verzicht auf Sammel- und Vertretungsverfahren gemäß dieser Vereinbarung abzumelden (sich selbst
auszuschließen), indem Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ihrer Zustimmung einen schriftlichen Brief an die Epson-Adresse senden
http://www.jamsadr.com
(„Antrag auf Schlichtung"). (ii)
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