Aufbau- und Bedienungsanleitung
Kaminofen Kodiak
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller
Arbeiten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung
kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen
der Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Kaminöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt
zu beachten (z. B. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes,
Feuerungsverordnung, DIN 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schorn-
steine, EN 13384 für Schornsteinberechnungen, EN 13240 für
Kaminöfen sowie örtliche Vorschriften). Um die Einhaltung der
genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten, ist vor
der Installation des Kaminofens der zuständige Schornsteinfeger-
meister zu informieren. Er wird Sie beraten und den
ordnungsgemäßen Anschluss des Kaminofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Kaminofens ist eine ebene,
tragfähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen
besteht oder durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein
muss. Die Unterlage ist so zu bemessen, dass sie vor dem Ofen
mindestens 50 cm und an den Seiten mindestens 30 cm über
die Feuerraumöffnung bzw. Grundfläche des Ofens hinausragt.
Im HARK-Zubehörprogramm finden Sie hierfür geeignete
Bodenplatten. Von der Rückseite und den Seitenflächen des
Kaminofens ist ein Mindestabstand von 20 cm einzuhalten.
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln, Dekostoffen und ähnlichem ein Mindest-
abstand von 80 cm eingehalten werden (gemessen von der
Vorderkante der Feuerraumöffnung). Der Abstand kann auf
40 cm verringert werden, wenn ein beidseitig hinterlüfteter
Strahlungsschutz vorhanden ist.
Abbildung A
Verbrennungsluftzufuhr
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre
Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der
Betreiber für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen!
Kaminöfen der Bauart A1 (selbstschließende Feuerraumtür)
benötigen ein Raumvolumen von mindestens 4 m
Nennwärmeleistung. Bei kleineren Räumen, abgedichteten
Fenstern und Türen oder sonstigen Beeinträchtigungen einer
ausreichenden Luftzufuhr (zum Beispiel weitere Feuerstätten,
mechanische Entlüftungen), muss für eine zusätzliche Frischluft-
zufuhr gesorgt werden, z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in der
Nähe des Kaminofens oder die Verlegung einer Verbrennungs-
luftleitung nach außen oder in einen gut belüfteten Raum
(ausgenommen Heizungskeller). Die Verbrennungs luftleitung
sollte mit einer Absperrklappe in Ofennähe versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder
in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine sepa rate Ver-
brennungs luftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
Eine Küchendunstabzughaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kaminofen befindet, kann den Betrieb der
Feuerstätte eben falls beeinträchtigen, da sie dem Raumverbund
große Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raumverbund
durch eine ent sprechend große Verbrennungsluftleitung wieder
zugeführt oder die Dunst abzughaube muss mit einem Fenster-
kontaktschalter versehen bzw. auf Umluft umgerüstet werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für aus-
reichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Bei dem Kaminofen Kodiak besteht darüber hinaus die Möglich-
keit, eine Verbrennungsluftleitung mit Hilfe eines Flexrohres aus dem
Außenbereich direkt am Kaminofen anzuschließen. An der Rückwand
des Kamin ofens befindet sich ein Anschlussstutzen für die „externe
Verbrennungsluftzufuhr" (siehe Abb. B), an den das Flexrohr mit Hilfe
einer Klemmschelle angeschlossen werden kann. Die Materialien
für die Frischluftleitung sind im HARK - Zubehörprogramm erhältlich.
Diese „externe Ver brennungsluftzufuhr" ist bei Niedrigenergie-
häusern erforderlich, in denen eine ausreichende Verbrennungs-
luftversorgung durch Fugenundichtigkeiten nicht gewährleistet ist.
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Kaminofens müssen die bestehenden
Gesetze der Landesbauordnung/Feuerungsverordnung, örtliche
feuerpolizeiliche und baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Abbildung B
pro Kilowatt
3
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau