Aufbau- und Bedienungsanleitung
Dauerbrandofen Keno
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller Arbei-
ten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nicht-beachtung kann
zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der
Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Dauerbrandöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu
beachten z.B. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, Feuerungs-
verordnung, DIN V 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384
für Schornsteinberechnungen, EN 13240 für Kaminöfen sowie örtliche
Vorschriften). Um die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften
zu gewährleisten, ist vor der Installation des Kaminofens der zuständige
Schornsteinfegermeister zu informieren. Er wird Sie beraten und den
ordnungsgemäßen Anschluss des Dauerbrand ofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Dauerbrandofens ist eine ebene,
tragfähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen besteht oder
durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein muss. Die Unterlage
ist so zu bemessen, dass sie vor dem Ofen mindestens 50 cm und an den
Seiten mindestens 30 cm über die Feuerraumöffnung bzw. Grundfläche
des Ofens hinausragt. Im HARK- Zubehörprogramm finden Sie hierfür ge-
eignete Boden platten. Seitlich und rückseitig ist ein Abstand von 20 cm
zwischen Feuerstätte und jeglichen Umgebungsflächen (Wände, Einrich-
tung) einzuhalten. Falls die Umgebungsflächen oder Einrichtungsgegen-
stände aus brennbaren Baustoffen bestehen oder brennbare Bauteile
beinhalten, ist dazu von der Rückseite des Ofens ein Abstand von 25 cm
einzuhalten. Der Abstand zur Rückseite kann gegebenenfalls auf 20 cm
reduziert werden, wenn ein zusätzliches Abstrahlblech an der Rückwand
des Kaminofens nach Herstellervorschrift montiert wird. Dieses Abstrahl-
blech ist im Hark-Zubehörprogramm erhältlich. Grundsätzlich ist die
Feuerstätte in den Grenzen der angegebenen Leistung so zu betrei-
ben, dass an brennbaren Bauteilen keine höhere Temperatur als 85 ° C
entstehen kann!
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren Bauteilen,
Möbeln, Dekostoffen und ähnlichem ein Mindest abstand von 80 cm ein-
gehalten werden (gemessen von der Vorderkante der Feuerraumöffnung).
Der Abstand kann auf 40 cm verringert werden, wenn ein beidseitig hin-
terlüfteter Strahlungsschutz vorhanden ist (Abb. A).
Abbildung A
80c m Ab sta nd zu
bre nnb are n Ba ute ilen
z.B . Mö bel n
(St rah lun gsb ere ich )
Verbrennungsluftzufuhr
Da Dauerbrandöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre Verbren-
nungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für aus-
reichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen! Dauerbrandöfen der Bauart
A 1 (selbstschließende Feuerraumtür) benötigen ein Raumvolumen
von mindestens 4 m
pro Kilowatt Nennwärmeleistung. Bei kleineren
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Räumen, abgedichteten Fenstern und Türen oder sonstigen Beein-
trächtigungen
einer
ausreichenden
weitere Feuerstätten, mechanische Entlüftungen), muss für eine zu-
sätzliche Frischluftzufuhr gesorgt werden, z. B. durch den Einbau einer
Luftklappe in der Nähe des Dauerbrandofens oder die Verlegung einer
Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut belüfteten Raum
(ausgenommen Heizungskeller). Die Verbrennungs luftleitung sollte mit
einer Absperrklappe in Ofennähe versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine sepa rate
Ver brennungs luftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
Eine Küchendunstabzughaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kaminofen befindet, kann den Betrieb
der
Feuerstätte
ebenfalls
Raumverbund große Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raum-
verbund durch eine entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder
zugeführt oder die Dunst abzughaube muss mit einem Fensterkontakt-
schalter versehen bzw. auf Umluft umgerüstet werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für
ausreichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Dauerbrandofens müssen die bestehenden
Gesetze der Landesbauordnung/Feuerrungsverordnung, örtliche feuer-
polizeiliche und baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Dauerbrandofen muss an einen, für feste Brennstoffe
geeigneten, Schornstein angeschlossen werden. Der Schornstein ist
entsprechend den Anforderungen der DIN V 18160 Teil 1 auszu-
führen und nach EN 13384 zu bemessen. Für den Rauchrohranschluss
bietet die Firma HARK im Zubehör programm komplette Rauchrohrsätze
für jeden Dauerbrandofen an.
Die originalen HARK-Rauchrohre und HARK-Rauchrohrknie ermöglichen
eine einfache Montage des Dauerbrandofens. Selbst ver ständlich lässt
sich der Schornsteinanschluss auch mit handelsüblichen Rauchrohren
durchführen. Die Rauchrohre sind am Dauerbrandofen, untereinander
und am Schornstein fest gesteckt anzubringen. Das Rauchrohr darf nicht
in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Sind andere Feuer-
stätten im gleichen Stockwerk am gleichen Schornstein angeschlos-
sen, muss der Anschluss mindestens 30 cm höher oder tiefer liegen als
der Anschluss anderer Geräte. Es empfiehlt sich die Verwendung eines
Doppelwandfutters.
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
Luftzufuhr
(zum
beeinträchtigen,
da
sie
Beispiel
dem