Sicherheit
3.6
Sekundäre (indirekte) Gefahren
3.6.1
Brandgefahr
Warnung
Brandgefahr
Es besteht Brandgefahr durch Gase und Verarbeitung von leicht brennbaren Materialien.
–
Das Gerät nicht unbeaufsichtigt betreiben.
–
CO
Feuerlöscher griffbereit halten und in unmittelbarer Nähe des Gerätes montieren.
2
Tri ein Hauptlaserstrahl auf leicht brennbares Material, z. B. Papier, kann sich dieses entzünden und ein Brand kann
schnell entstehen. Deshalb sollten Sie vor dem Einschalten des Lasers unbedingt darauf achten, dass kein leicht
entflammbares Material im Strahlenverlauf ist.
Des Weiteren können sich Gase, welche sich unterhalb des zu bearbeitenden Materials bilden können, entzünden.
Insbesondere, wenn die Anforderungen an die Absaugung nicht erfüllt sind.
Bei mangelhaer Pflege und Reinigung des Systems besteht ein erhöhtes Risiko einer Flammenbildung.
Kontrollieren Sie zudem regelmäßig Ihr Lukühlsystem am Laser. Besonders die Filter und Ventilatoren sollten
regelmäßig auf ihre Funktion überprü werden, damit durch Übertemperatur entstandene Defekte vermieden werden.
Warnung
Gefahr durch brennbare oder explosive Materialien
Laserstrahlung der Klasse 4, wie sie vom eingebauten SpeedMarker FL emittiert wird, kann Materialien
entzünden oder zur Explosion bringen. Unter anderem ist darauf zu achten, dass:
die Parameter so gewählt werden, dass es zu keiner übermäßigen Erwärmung des Materials kommt.
•
die Anlage im Bedarfsfall überwacht wird.
•
Stäube sicher abgesaugt werden. Sich keine entzündlichen Rückstände oder Reste im Arbeitsraum
•
sammeln können.
3.6.2
Gase, Dämpfe und Stäube
In Abhängigkeit der bearbeiteten Werkstoffe und gewählten Parameter, kann es beim Laserbearbeiten zur Bildung von
Gasen, Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben kommen. Je nach Werkstoff können diese Nebenprodukte toxisch sein. In
einzelnen Fällen kann es sich bei den Reaktionsprodukten um elektrisch leitende Stäube handeln. Gelangen diese in
elektrische Anlagen, so kann es zu Kurzschlüssen mit Personen und zu Sachschäden kommen.
Der Betreiber hat für eine geeignete Absaugung und Einhaltung entsprechender Richtlinien Sorge zu tragen, um eine
Gefährdung von Menschen oder der Umwelt zu vermeiden. Hinweise finden Sie zum Beispiel in der Richtlinie VDI 2262
1...3 "Lubeschaffenheit am Arbeitsplatz".
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