Sicherheit
3.3
Verantwortungsbereiche
3.3.1
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber hat folgende Verantwortung:
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers sich über nationale gesetzliche Vorschrien und behördliche Auflagen
•
(z. B. Meldepflicht) für den Betrieb von Lasersystemen der Klasse 4 bzw. Lasersysteme mit eingebauter Laserquelle
der Klasse 4 zu informieren und diese einzuhalten.
Die angegebenen Sicherheitshinweise und Anweisungen sowie die für den Einsatzbereich geltenden örtlichen
•
Unfallverhütungsvorschrien und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden.
Ein CO
Feuerlöscher muss sich in unmittelbarer Nähe des Lasergerätes befinden, da der Laserstrahl entflammbares
•
2
Material entzünden kann.
Wird die Maschine im gewerblichen Bereich eingesetzt, unterliegt der Betreiber den gesetzlichen Pflichten zur
•
Arbeitssicherheit.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bedienpersonal diese Anleitung insbesondere das Kapitel
•
"Sicherheit" gelesen und verstanden hat. Ebenso muss das Personal jährlich geschult und über die Gefahren/
Lasersicherheit informiert werden.
Dem Betreiber ist zu empfehlen, ggf. innerbetriebliche Anweisungen unter Berücksichtigung der ihm bekannten
•
fachlichen Qualifikation des jeweils eingesetzten Personals zu erstellen und sich den Erhalt dieser Anweisung oder
dieser Anleitung bzw. die Teilnahme an Einweisung/Schulung jeweils schrilich bestätigen zu lassen.
Die Anleitung muss in unmittelbarer Umgebung der Maschine aufbewahrt werden und den an der Maschine
•
beschäigten Personen jederzeit zugänglich sein.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der Maschine (wie z. B.
•
Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung) müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem
Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen aureten.
In dieser Anleitung vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen in regelmäßigen Abständen
•
durchgeführt werden. *
Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen von
•
Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die in dieser Anleitung
ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Der Betreiber ist für den sicherheitstechnischen Zustand der Maschine verantwortlich. Die Maschine darf nur in
•
Betrieb genommen werden wenn sämtliche Sicherheitseinrichtungen geprü sind und die einwandfreie Sicherheit
gegeben ist. *
Entflammbares und stark reflektierendes Material darf nicht in der Laserbearbeitungsfläche oder in unmittelbarer
•
Nähe des Gerätes gelagert werden.
Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss der Anwender Sauberkeit und Übersichtlichkeit an der
•
und um die Maschine gewährleisten.
Die Maschine darf nur mit geeigneter und wirksamer Absaugung betrieben werden.
•
* Siehe Kapitel
"Wartung"
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