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Scholl 3011 WSA Gebrauchsanweisung Seite 10

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GBA H 3100 1 D
3
V
ERPACKUNG
3.1
V
ERPACKUNG
Mitentscheidend für die Verpackungsart ist der Transportweg. Die Verpackung entspricht, wenn nicht be-
sonders vertraglich vereinbart, den Verpackungs-Richtlinien HPE, die vom Bundesverband Holzmittel, Palet-
ten, Exportverpackung e.V. und vom Verein Deutscher Maschinenbauanlagen festgelegt wurden.
3.2
T
RANSPORT
Beim Transport des Gerätes ist besonders vorsichtig zu verfahren, um Schäden durch Gewalteinwirkung
oder unvorsichtiges Be- und Entladen zu verhindern.
Während des Transportes sind Stöße zu vermeiden.
Das Gerät selbst ist mit Sorgfalt zu behandeln.
3.3
Z
WISCHENLAGERUNG
Werden die Geräte nicht unmittelbar nach Anlieferung montiert, müssen sie sorgfältig an einem geschütz-
ten Ort gelagert werden. Dabei sind sie ordnungsgemäß abzudecken, damit kein Staub und keine Feuchtig-
keit eindringen können.
3.4
L
IEFERUMFANG
Der Inhalt der Lieferung ist in Lieferscheinen aufgeführt, deren Vollständigkeit beim Empfang zu überprüfen
ist.
Eventuelle Transportschäden und/oder fehlende Positionen sind sofort schriftlich zu melden.
BA
Stand 11-2017
, T
, Z
RANSPORT
WISCHENLAGERUNG UND
Seite 10 von 28
L
IEFERUMFANG
8. November 2017
Revision 1

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