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Swing ASTRAL 6 Betriebsanleitung Seite 16

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Achtung Unfallgefahr!
Durch das "Ohrenanlegen" entsteht eine höhere Belastung für die noch tragenden
Leinengruppen. Fliegen Sie keine Extremmanöver mit "angelegten Ohren".
Bei niedrigen Lufttemperaturen sollte dieses Manöver vermieden werden. Der Pilot
sollte sich bewusst sein, dass unter diesen Bedingungen die Sackflugtendenz steigt.
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Wartung und Pflege
7.1 Gleitsegel transportieren und lagern
Trans-
Transportieren Sie Ihre Gleitsegelausrüstung immer im dazugehörigen Rucksack
und/oder in dem dazugehörigen Innensack.
portieren
Lagern Sie Ihre gesamte Gleitsegelausrüstung lichtgeschützt in einem trockenen
Lagern
Raum, der gut gelüftet und temperaturstabil ist. Öffnen Sie den Rucksack und/oder
Innensack und den Spanngurt ein wenig, damit Luft an das Tuch gelangen kann.
Schützen sie Ihre Ausrüstungen vor hohen Temperaturen. Lassen sie Ihr Gleitsegel
nach Möglichkeit nicht im in der Sonne geparkten Fahrzeug liegen.
Hinweis!
Sonnenlicht, Wärme und Feuchtigkeit können der Ausrüstung schaden.
Temperaturen unter -10 °C und über +50°C können das Gerät fluguntauglich
machen. Bei Über- oder Unterschreitung dieser Werte entfällt die Garantie des
Herstellers.
Temperaturen über 70°C können zu Eigenschafts- und Längenänderungen der
Dyneema Leinen führen
Lagern Sie niemals ein Gleitsegel, das Sie nass zusammengepackt haben.
Sollte Ihr Gleitsegel nass geworden sein, legen Sie es sofort und so aus, dass überall
Luft an das Segel gelangen kann. Da die Tuchfasern Wasser aufnehmen, kann es
mehrere Tage dauern, bis die Kalotte wirklich getrocknet ist. Schirme die nass gelagert
werden, können nach kurzer Zeit fluguntauglich werden.
7.2 Leinen kontrollieren
Zur regelmäßigen Gleitsegelkontrolle gehört das Vermessen der Leinenlängen.
Vermessen
Die Leinen müssen mit einer Last entsprechend 5 kg gemessen werden, um
vergleichbare Ergebnisse zu erhalten. Sie finden die entsprechenden Leinenlängen im
Service u. Kontrollheft.
Lassen Sie Ihr Gleitsegel spätestens alle 2 Jahre vom Hersteller oder einem
autorisierten Checkbetrieb überprüfen. Seit 01.07.2001 können Sie dies auch selbst
übernehmen, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Mehr darüber finden sie im
Kapitel 7 unter Nachprüfung
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