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FISCHER ARDOR 01 AKUM Bedienungsanleitung Seite 13

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3.2 Fußbodenschutz
Ist der Kaminofen nicht auf 100% unbrennbarem Fußboden eingebaut, ist er auf eine unbrennbare Unterlage
zu stellen, z. B. Blech (Dicke mind. 2 mm), Keramik, Hartglas, Stein, so dass die Temperatur des brennbaren
Fußbodens lt. ČSN 73 4230/2004 beim Betrieb nicht 50°C überschreitet.
Gemäß 5.1.3.3 ČSN 06 1008/1997 muss die Dämmungsunterlage den Feuerraum mind. um
-
30 cm in senkrechter Richtung zur Kaminofentür,
-
10 cm in paralleler Richtung zur Kaminofentür überstehen.
Auf den Kaminofen und in kleineren Abständen, als der Sicherheitsabstand dürfen keine Gegenstände aus
brennbaren Stoffen gestellt/gelegt werden.
3.3 Maßnahmen bei einem Feuer im Kamin (Schornstein):
Währen des laufenden Betriebs, vor allem bei der Benutzung von feuchtem Brennstoff setzen sich im Kamin
Ruß und Teer an. Bei Vernachlässigung der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung des Kamins gemäß
Regierungsverordnung Nr. 91/2010 Slg. vom 1.3.2010, ersetzt die Verordnung Nr. 111/1981 Slg., erhöht
sich die Wahrscheinlichkeit eines Brands im Kamin.
Beim Entflammen von Ruß und Teer im Kamin ist wie folgt vorzugehen:
- auf keinen Fall mit Wasser löschen, das würde zur Bildung einer übermäßigen Menge von Dampf und zum
anschließenden Zerreißen des Kamins führen,
- falls es möglich ist, ist in die Feuerstätte trockener Sand zu schütten und somit das Feuer zu löschen,
- alle Verbrennungsluftzufuhrquellen löschen, falls es möglich ist, den Kamin zudecken, es darf jedoch die
Ansammlung von Raum im Haus nicht zur Folge haben,
- die lokale Feuerwehr informieren, um zu beurteilen, ob das Ereignis der Feuerwehrbereitschaft zu melden
ist,
- bis zum Ausbrennen des Kamins das Haus nicht verlassen, die Kamintemperatur und den
Verbrennungsverlauf ständig kontrollieren,
- nach dem Ausbrennen vor erneutem Einheizen mit dem Kaminfegerdienst Kontakt aufnehmen und den
Kaminzustand beurteilen lassen, mit dem Kaminofenhersteller Kontakt aufnehmen und den Kaminofen
untersuchen lassen.
4. Montagevorschriften
Hinweis: Bei der Montage des Kaminofens sind alle örtlichen Vorschriften einzuhalten, einschl.
Vorschriften, die nationale Normen und EU-Normen für diese Art von Verbrauchern betreffen, vor
allem:
ČSN 73 4230/2004 - Kamine mit offener und geschlossener Feuerstätte
ČSN EN 13229/2002+A1/2003+A2/2005 - Einbauheizverbraucher und Kamineinsätze für feste Brennstoffe
ČSN EN 13240/2002+A2/2005 - Verbraucher für feste Brennstoffe zum Beheizen von Wohnräumen.
ČSN 73 4201/2010 - Kamine und Rauchabzüge - Planung, Ausführung und Anschließung von
Brennstoffverbrauchern
ČSN EN 1443/2004 - Kamine - Allgemeine Anforderungen
ČSN EN 13501/2010 - Brandschutzklassifikation von Bauprodukten und Baukonstruktionen
ČSN 06 1008/1997 - Brandsicherheitseinrichtungen
4.1
Allgemein
Kaminöfen müssen auf Fußböden mit entsprechender Tragfähigkeit aufgestellt werden. Erfüllt der
vorhandene Zusammenbau nicht diese unerlässliche Bedingung, sind für die Erfüllung dieser Anforderung
geeignete Maßnahmen zu treffen (z. B. Benutzung einer Unterlage zur Verteilung der Belastung). Beim Einbau
ist angemessener Zugang für die Reinigung des Kaminofens, des Rauchabzugs und des Kamins (Schornsteins),
falls dieser nicht von einer anderen Stelle, z. B. vom Dach bzw. mit Hilfe einer zu diesem Zweck vorgesehenen
Tür gereinigt werden kann, vorzusehen.
4.2 Anschluss an den Kamin (Schornstein)
Vor der Montage eines geschlossenen Kaminofens ist anhand einer Berechnung nachzuweisen, dass die
Kaminkonstruktion mit ihrer Ausführung, Größe der Luftkanäle und wirksamen Höhe der Nennleistung des
einzubauenden Kaminofens entspricht.
Voraussetzung für die ordnungsmäßige Funktion des Kaminofens ist ein geeigneter Kamin (Schornstein) -
Mindestquerschnitt, Kaminzug, Dichtigkeit, u. ä. Holen Sie sich daher vor der Anordnung Ihres Kaminofens
einen Rat bei Ihrem Kaminfeger. Die erforderlichen Kaminwerte sind dem anliegenden technischen Datenblatt
zu entnehmen. Bei zu starkem Kaminzug ist es angebracht, eine geeignete Kaminklappe bzw. einen
Kaminzugregler einzubauen. Zu starker Kaminzug kann eine Ursache von Betriebsstörungen sein, z. B. der zu
intensiven Verbrennung, des zu hohen Brennstoffverbrauchs und kann eine dauerhafte Beschädigung des
Kaminofens zur Folge haben.
Die niedrigste wirksame Höhe des Kamins für den Rauchgasabzug vom Kaminofen ist 5 m (gemessen vom
Kaminanschluss bis zur Kaminmündung). Der Kaminanschluss ist mit einem Kaminring zu versehen. Der
Anschluss an den Rauchgaskanal ist mit dem Rauchgaskanalhersteller abzustimmen. Der Rauchgaskanal ist
mindestens 5 cm unter der Deckenuntersicht herauszuführen. Der Abzugsstutzen ist mit dem Kamin auf dem
kürzesten möglichen Weg zu verbinden, so dass die Rauchgasstrecke max. 1/4 der wirksamen Kaminhöhe
darstellt (d. h. 1,5 m). Die Abzugsrohre sind gegenseitig dicht mit Überlappung zu verbinden u. zw. in dem
Sinne, dass die Verbindungen jeweils der Rauchgasströmung entspricht bzw. mit Stumpfstoß mit Hilfe von
Verbindungsringen. Verläuft das Verbindungsstück durch Bauteile mit brennbaren Baustoffen, sind
Schutzmaßnahmen gemäß ČSN 06 1008/1997 zu treffen. Normgemäß soll die Rauchgasleitung in Richtung
des Rauchgaskanals in Richtung der Rauchgasströmung mind. unter dem Winkel 3° steigen. Äußerst wichtig ist
die Dichtigkeit und Festigkeit der Verbindungsstellen. Der Kamin und der Kaminofenanschluss müssen der
ČSN 73 4201/2010 entsprechen. Der Kaminmantel darf bei der höchsten Kaminofentemperatur keine höhere
Temperatur, als 52°C aufweisen. Der Querschnitt der Rauchabzugskanäle darf nicht größer, als der Querschnitt
des Kaminluftkanals sein und darf sich nicht in Richtung der Kaminmündung verengen. Wird anhand einer
Berechnung nachgewiesen, dass der Querschnitt des Rauchabzugkanals und des Kamins kleiner sein kann, als
der Querschnitt des Rauchabzugstutzens des Kaminofens, ist der Querschnitt des Rauchabzugs unmittelbar
hinter dem Rauchabzugsstutzen des Kaminofens mit Hilfe eines kurzen Anlaufs bzw. eines Sprungs zu
reduzieren. Ein flexibler Rauchabzug aus dem Werkstoff gemäß Tab. A.1. darf nur an Stellen benutzt werden,
an denen dessen Kontrolle gemäß 7.2.1 der ČSN 73 4201/2010
Rauchabzug nicht durch freien Raum geführt wird, ist dessen Kontrolle durch eine Anpassung gemäß 7.2.5
ČSN 73 4230/2004 sicherzustellen. Ein senkrechter Rauchabzug darf nur in den in 8.3.4 und 8.3.5 ČSN 73
4230/2004 angeführten Fällen benutzt werden.
Ein Kaminofen kann an einen gemeinsamen Luftkanal mit einem Gasverbraucher bei mehrschichtigen
Kaminen gemäß ČSN 73 4201/2010 angeschlossen werden.
Bei der Installation von Fischer GmbH Kaminöfen in der BRD im Einklang mit der Norm DIN 18 896
Artikel 6.2.2 können die Kaminöfen an einen Gemeinschaftsschornstein angeschlossen werden.
5. Bedienungsanleitung
5.1 Brennstoff
In Kaminöfen darf nur Holz bzw. Holzbriketts in Übereinstimmung mit dem Gesetz 201/2012 verbrannt
werden. Zum Erreichen der Nennwerte des Kaminofens ist es empfehlenswert, trockene Holzscheite mit dem
gewährleistet werden kann, falls der

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