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FISCHER ARDOR 01 AKUM Bedienungsanleitung Seite 12

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Rauchklappe (manuelle Sperrklappe in der Rauchabfuhr, die den Luftkanal max. zu 75% versperrt) reduziert
werden. Das ist vor allem bei einem Kaminzug um und über 20 Pa empfehlenswert. Der Sekundärluftschieber
ist für vollständiges Sperren des Kaminofens außer Betrieb bestimmt. Der Feuerraum und die
Aschekastenabdeckung müssen stets geschlossen sein, mit Ausnahme der Inbetriebnahme, Brennstoffzulegung
und Beseitigung fester Verbrennungsreste, um den Rauchgasaustritt in den Raum zu verhindern.
Bestimmte Kaminofentypen sind mit einem Wärmespeichertauscher versehen, was anschließend deren
Leistung erhöht und der zur maximalen Nutzung der Brennstoffenergie beiträgt.
Bestimmte Kaminofentypen werden mit zentraler Luftzufuhr (CPV) hergestellt. Diese ermöglicht die Zufuhr
von Verbrennungsluft in den Feuerraum vom Außenbereich, aus Fluren und Technikerräumen. Ein Kaminofen
mit CPV ist nicht von der Luftmenge im beheizten Raum abhängig. Sie leisten somit nicht nur einen Beitrag zur
Erhaltung eines angenehmen Klimas in Ihrem Heim, sondern reduzieren auch die Energiekosten (im Haus wird
die bereits einmal erwärmte Luft nicht verbraucht).
Kaminöfen mit CPV sind für den Einbau in energiearme Häuser äußerst geeignet. Für Erhöhung des
Komforts kann das Heizsystem bestimmter Kaminöfen mit CPV mit elektrischer Verbrennungsregelung
versehen werden. Diese ermöglicht, zusätzlich den Verbrennungsprozess und Zulegungsintervall zu verlängern
und die Betriebssicherheit zu erhöhen und somit unwirtschaftliche Heizung und Überheizung des Kaminofens
zu verhindern (die Klappe der zentralen Luftzufuhr wird mit einer Steuerungseinheit mit Servomotor in
Abhängigkeit von der augenblicklichen Verbrennungsphase und Austrittstemperatur der Rauchgase gesteuert).
Hinweis: Kaminofen haben nicht den Charakter einer Dauerbrandheizung und sind für periodische
Betriebsunterbrechung bestimmt, vorwiegend wegen Entleerung des Aschekastens, die bei ausgekühlter Asche
vorzunehmen ist.
3. Sicherheitsvorschriften
Die Kaminöfen dürfen in normaler Umgebung gemäß ČSN 33 2000-3/1995 benutzt werden. Bei einer
Änderung dieser Umgebung, bei der auch vorübergehende Brand-, bzw. Explosionsgefahr entstehen könnte (z.
B. bei Verlegung von Linoleum, PVC, bei der Arbeit mit Anstrichmitteln, u. ä.) ist der Kaminofen rechtzeitig,
vor der Entstehung der Gefahr, außer Betrieb zu setzen.
Lüftung des Raums, am besten mit Zugluft, wieder in Betrieb gesetzt werden.
Beim Betrieb ist die Zufuhr einer ausreichenden Verbrennungsluftmenge und Luft zum Lüften des Raums
sicherzustellen, vor allem bei parallelem Betrieb mit einer anderen Wärmeeinrichtung) (ca. 8 bis 15 m
Verbrennen von 1 kg Brennstoff)! Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen muss es nicht der Fall sein! Dieses
Problem wird mittels der aus einem getrennten Raum angeschlossenen CPV geregelt. Ebenfalls das Gitter der
Verbrennungs-, Lüftungs- und Heizluft darf nicht verstopft werden. Öffnen Sie die Tür beim Zulegen des
Brennstoffs stets langsam. Sie verhindern somit den Austritt von Rauch und Asche in den Raum. Der
Kaminofen erfordert zeitweilige Bedienung und Beaufsichtigung.
Für das Einheizen und Heizen dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten benutzt werden! Es ist weiter verboten,
beliebige Kunststoffteile, Holzwerkstoffe mit chemischen Bindemitteln (Holzspanwerkstoffe, usw.)
ebenfalls unsortierten Kommunalabfall mit Kunststoffresten u. ä. gemäß Gesetz 201/2012 zu verbrennen.
Achten Sie beim Heizen darauf, dass mit dem Kaminofen keine Kinder manipulieren. Der Kaminofen
darf nur von Erwachsenen bedient werden!
Bedienen Sie beim Betrieb alle Handgriffe und Knöpfe mit Hilfe einer Zange, eines Hakens bzw. mit der
behandschuhten Hand - Verbrennungsgefahr! Es ist verboten, auf den Kaminofen während des Betriebs und
solange er warm ist, beliebige brennbare Gegenstände abzulegen, die einen Brand verursachen könnten. Lassen
Sie bei dem Umgang mit dem Aschekasten und bei der Beseitigung heißer Asche erhöhte Vorsicht walten, es
besteht Verbrennungsgefahr. Heiße Asche darf nicht in Kontakt mit brennbaren Gegenständen kommen - z. B.
bei Schütten der Asche in Gefäße für den Kommunalabfall.
Der Kaminofen darf danach erst nach gründlicher
3
für das
Bei saisonbedingter Benutzung und bei schlechten Zug- bzw. Witterungsbedingungen ist erhöhte
Aufmerksamkeit der Inbetriebnahme des Kaminofens zu widmen. Bei einer längeren Betriebsunterbrechung vor
erneutem Einheizen ist zu überprüfen, ob die Rauchwege nicht verstopft sind.
Beim Betrieb und Einbau des Kaminofens sind Sicherheitsvorschriften lt. ČSN 06 1008/1997
einzuhalten, vor allem:
3.1 Sicherheitsabstände:
3.1.1
Sicherheitsabstand eines Kaminofens im Raum von brennbaren Werkstoffen
Beim Einbau des Kaminofens im Raum mit brennbaren Gegenständen der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2
ist der Sicherheitsabstand gemäß
Richtungen 20 cm einzuhalten, falls vom Hersteller nicht etwas anderes festgelegt ist, siehe Technisches
Datenblatt und Typenschild.
Beim Einbau des Kaminofens im Raum mit brennbaren Gegenständen der Klasse C3 sind diese Abstände zu
verdoppeln. Informationen über die Brennbarkeitsstufen bestimmter Baumateriale sind der ČSN 73 0823/1983
zu entnehmen. Ist es nicht möglich, den von der Norm vorgeschriebenen Sicherheitsabstand des Kaminofens
von brennbaren Stoffen einzuhalten, ist eine Schutzblende lt. 4.4.1 ČSN 06 1008/1997 zu verwenden.
Einstufung von Baustoffen nach der Brennbarkeitsstufe.
A unbrennbar
Granit, Sandstein, Beton, Ziegelsteine, keramische Fliesen, spez. Putz
B schwierig brennbar Akumin, Heraklit, Lihnos, Itaver
C1 schwer brennbar Laubholz, Sperrholz, Sirkoklit, Hartpapier, Umakart
C2 mittelschwer brennbar Holzspanplatten, Solodur, Korkplatten, Gummi, Fußbodenbelag
C3 leicht brennbar
Holzfaserplatten, Styropor, Polyurethan
Abb.1
und
3.1.2
Sichere Abstände der Rauchgasleitungen von brennbaren Werkstoffen und
Baukonstruktionen
Sicherer Abstand von Türzargenverkleidungen u. ä. angeordneten Baukonstruktionen aus brennbaren
Werkstoffen und von Rohrleitungsinstallationen, einschl. deren Dämmungen ist mind. 20 cm. Von sonstigen
Konstruktionsteilen aus brennbaren Werkstoffen mind. 40 cm (siehe Abb. 2) gemäß ČSN 06 1008/1997. Es
handelt sich um Baustoffe der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 laut ČSN EN 13501-1/2010 (siehe Tabelle Nr.
1). Das gilt auch für Wände und hauptsächlich für Decken mit Putz auf brennbarem Untergrund, z. B. auf
Latten bzw. auf Schilf u. ä. Können diese Abstände nicht eingehalten werden, ist mit Hilfe von bautechnischen
Maßnahmen,
unbrennbaren Verkleidungen, wärmebeständigen Dämmungen und Schutzblenden die
Brandgefahr vorzubeugen.
ČSN 06 1008/1997
von der Kaminofentür 80 cm und in sonstigen
Mindestabstand
Wand
A > 80cm
B > 20cm
Kamieinsatz

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