• Obwohl nach menschlichem Ermessen
nichts passieren kann, dürfen Hörgeräte we-
gen der einschlägigen Vorschriften nicht in
explosionsgefährdeten Räumen betrieben
werden, sofern sie nicht ausdrücklich dafür
zugelassen sind.
• Batterien dürfen auf keinen Fall in offenes
Feuer geworfen werden.
• Batterien sollten für Kinder unzugänglich
aufbewahrt werden. (Verschluckungsgefahr!)
• Nehmen Sie Ihr Hörgerät niemals in den
Mund! (Nachahmungsgefahr bei Kindern).
• Falls ein Hörgerät oder eine Hörgeräte-Bat-
terie versehentlich verschluckt wurde, bitte
unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
• Sollten Hautirritationen auftreten, fragen Sie
Ihren Arzt.
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