GAS 222.35U
Jedem Magneten muss als Kurzschlussschutz eine seinem Bemessungsstrom entsprechende Sicherung (max. 3 x Ib nach
IEC 60127-2-1) bzw. ein Motorschutzschalter mit Kurzschluss- und thermischer Schnellauslösung (Einstellung auf Bemessungs-
strom) vorgeschaltet werden.
– Bei sehr kleinen Bemessungsströmen des Magneten ist die Sicherung mit dem kleinsten Stromwert nach der genannten IEC-
Norm ausreichend. Diese Sicherung muss separat vorgeschaltet werden.
– Die Sicherungsbemessungsspannung muss gleich oder größer als die angegebene Nennspannung (U
sein. Der Sicherungsnennwert ist auf dem Typschild des Magnetventils angegeben.
– Das Ausschaltvermögen des Sicherungseinsatzes muss gleich oder größer als der maximal anzunehmende Kurzschlussstrom
am Einbauort (üblicherweise 1500 A) sein.
4.6.1 Beheizter Druckluftbehälter (optional)
Optional kann zur Rückspülung auch ein beheizter Rückspülbehälter verwendet werden. Die Beheizung erfolgt über eine selbst-
regelnde PTC-Heizpatrone und dient dem Frostschutz.
Der elektrische Anschluss (Netzanschluss 115/230 V AC) erfolgt über einen Würfelstecker nach DIN 43650. Der Anschluss erfolgt
gemäß beigefügtem Belegungsplan am Ende.
– Verwenden Sie für den Anschluss der Spannungsversorgung ausschließlich Kabel die eine Temperaturbeständigkeit > 100 °C
besitzen.
– Achten Sie auf ausreichende Zugentlastung des Anschlusskabels (Kabeldurchmesser dem Dichtungsring der Anschlussdose
anpassen).
– Beachten Sie beim Anschluss außerdem die gültigen Ex-Schutzvorschriften und allgemeinen Warnhinweise in dieser Be-
triebsanleitung.
VORSICHT
Schäden am Gerät
Beschädigung der Kabel
Beschädigen Sie das Kabel nicht während der Montage. Installieren Sie eine Zugentlas-
tung für den Kabelanschluss. Sichern Sie die Kabel gegen Verdrehen und Lösen. Achten
Sie auf die Temperaturbeständigkeit der Kabel (> 100 °C/212 °F).
GEFAHR
Adiabatische Kompression beim Rückspülen von Gas (Explosionsgefahr)!
Das Auftreten hoher Gastemperaturen durch adiabatische Kompression ist möglich und
vom Anwender zu prüfen.
Beim Rückspülen von Gasen ist das Auftreten hoher Gastemperaturen durch adiabati-
sche Kompression möglich. Dies kann zur Selbstzündung brennbarer Gase führen.
a) Das Rückspülen explosionsfähiger Atmosphäre / Gase ist verboten.
b) Brennbare Atmosphäre / Gase (nicht explosibel) dürfen nur mit Stickstoff (Inertgas)
zurückgespült werden.
GEFAHR
Bei Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen:
Einschränkung des Einsatzbereichs
Beheizte Druckluftbehälter, die für den Einsatz im Ex-Bereich geeignet sind, tragen auf
dem Typenschild eine Zündschutzkennzeichnung. Diese Druckbehälter sind nur für den
Einsatz in Zone 2 (Gerätekategorie 3G) geeignet.
BD460059 ◦ 09/2021
+10 %) des Magneten
N
Bühler Technologies GmbH
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