8.3.1
Ausnahmen für Ende-zu-Ende Verschlüsselung definieren
Soll der eBlocker auf bestimmten, verschlüsselten Webseiten nicht aktiv werden, beispielsweise für
Onlinebanking, können Sie die entsprechende Website auf der SSL-Ausnahmeliste hinzufügen.
Möchten Sie beispielsweise nicht, dass der eBlocker die SSL-Verbindungen zum Internet-Portal Ihrer
Bank überwacht, so legen Sie einen entsprechenden Eintrag in der SSL-Ausnahmeliste an:
Wählen Sie einen eindeutigen Namen (z.B.: „Sparkasse Hamburg"), geben Sie die URL des Banking-
Portals ein und schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie den orangen Button mit der Aufschrift
„Domain Hinzufügen" betätigen.
Direkt unter den Eingabefeldern sehen Sie eine Ausnahmeliste, die bereits von uns vorbereitet wurde.
Sind Sie mit einer der freigestellten Domains nicht einverstanden, können Sie diese bequem
entfernen, indem Sie auf der rechten Seite auf die orange Mülltonne klicken. Sobald die Domain aus
der Ausnahmeliste entfernt ist, wird der eBlocker die Aufrufe an diese Website automatisch wieder
überwachen, auch wenn die Verbindungen mit SSL verschlüsselt sind.
8.4 Apps
Falls einzelne Apps mit dem eBlocker nicht kompatibel sind, können Sie Websites, die von diesen
Apps (oftmals unbemerkt im Hintergrund) angesprochen werden, vom Schutz durch den eBlocker
ausnehmen. Klicken Sie hierfür zunächst auf die Funktion "Apps".
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18.01.2017