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Colasit CMVeco 125 ATEX Betriebsanleitung Seite 11

Radialventilator mit direktantrieb

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Vorgehensweise bei Prozess-Änderungen
• Der Betreiber hat bei Prozess-Änderungen sicherzustellen, dass
• der Ventilator veränderten Zoneneinteilungen, Parametern bzw. einem
geänderten Fördermedium standhält,
• die Betriebsbedingungen gemäss technischem Datenblatt und Typen-
schild eingehalten werden.
Betriebsbedingungen
• Die zulässigen Betriebsbedingungen des Ventilators sind durch die Para-
meter und Grenzwerte im technischen Datenblatt bzw. auf den Typenschil-
dern von Ventilator und Elektromotor festgelegt.
Speziell beachten:
• Gerätekategorie sowie ATEX-Zulassung von Elektromotor und Zubehör
(FU, Revisionsschalter etc.) müssen zonenkonform sein.
• Der Antriebsmotor des Ventilators ist für den Dauerbetrieb (S1) bzw. FU-
Betrieb (S9) ausgelegt.
• Maximale Drehzahl, in Abhängigkeit von
• Temperatur des Fördermediums,
• vorhandenen Chemikalien und deren Konzentration im Luftstrom.
• Vermeidung von zu hoher Eigenerwärmung:
• Der Betriebspunkt (siehe Kennfeld im technischen Datenblatt) muss
über dem minimal zugelassenen Fördervolumen liegen.
• Damit an der Nabe des Laufrades kein oder nur ein Minimum an Förder-
medium austritt,
• den Ventilator im Unterdruck betreiben,
• oder eine Nabendichtung verwenden.
Der Leckagewert des gelieferten Ventilators kann bei Bedarf beim Vertriebspart-
ner angefragt werden.
• Der Ventilator muss mit Schwingungsdämpfern aufgestellt sein
_
Kap. 7.4 [} 39].
• Die zulässigen Schwingungsgrenzwerte gemäss Normwerten einhalten.
• Der Ventilator darf am Eintritts- und Austrittsstutzen mechanisch nicht be-
lastet werden.
• Die Rohrleitungen durch Manschetten vom Ventilator entkoppeln
_
• Bei Verwendung eines Frequenzumrichters
• sind Grenzwerte für die Beschleunigungs- und Bremszeit einzuhalten
_
• ist die elektrische Verbindung zum Motor EMV-konform mit Kabelschir-
mung und Erdung auszuführen
Betriebsanleitung CMVeco 125-400 ATEX | Version 1.0-de
Kap. 7.8 [} 42].
Kap. 8.3 [} 48],
Ergänzende Sicherheitshinweise | 2
_
Kap. 8.3.3 [} 51].
11 / 92

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