im Einzelfall festzulegen. Derartige Maßnahmen
müssen den Absturz oder ein ungewolltes Bewegen
der Last ausschließen.
Der Einsatz von Hebelzügen in Anschlagketten-
Gehängen ist daher aus der Sicht des Sachgebietes
nur zulässig, wenn folgende Bedingungen eingehalten
sind:
1. Vor einem Einsatz eines Handhebelzuges als
Anschlagmittel, muss geprüft werden, ob die
Aufgabe nicht auch unter Zuhilfenahme von
sogenannten Kettenkürzern (z. B. stufenlose
Längenverstellung durch Spindelspanner von
Anschlagketten) durch geführt werden kann.
2. Es muss sichergestellt sein, dass es nicht zur
Überlastung der Handhebelzüge kommt. Daher
müssen mittels geeigneter Kranwaagen die
auftretenden Kräfte in den Laststrängen gemessen
werden und danach Handhebelzüge mit einer
Tragfähigkeit von mindestens dem 1,5fachen der
ermittelten Kräfte ausgewählt werden.
3. Während des Transportes mit dem Kran sind nur
Hub und Fahrbewegungen mit der kleinsten
Geschwindigkeit zulässig, dabei wird jede Bewegung
einzeln und erst nach Abklingen von eventuell
aufgetretenen Schwingungen durchgeführt (keine
Überlagerungen).
4. Die mit vorgenannten Arbeiten beauftragten Personen
– auch Fremdpersonal sind über die möglichen
Gefahren und die erforderlichen Maßnahmen vor
Aufnahme der Arbeiten zu unterweisen und zur
Einhaltung schriftlich zu verpflichten.
5. Betriebsanweisungen, vorzugsweise bebildert, sind
zu erstellen. Dabei muss auch die Gefahr der
Entlastung der Handhebelzüge (Lastrutschen durch
leichte Lasten (LLT); siehe Ziffer 6.3.3.1 der
DIN EN 13157) in den Betriebsanweisungen und der
Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
berücksichtigt werden.
6. Eine Abstimmung mit dem zuständigen Unfallver
sicherungsträger ist durchzuführen.
5. Prüfung vor der ersten
Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Hebezeug einer
Prüfung durch ein befähigte Person für Hebezeuge nach
BetrSichV zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im
Wesentlichen aus einer Sicht und Funktionsprüfung.
Sie soll sicherstellen, dass sich das Gerät in einem
sicheren Zustand befindet und gegebenenfalls Mängel
bzw. Schäden festgestellt und behoben werden.
RHINO-Hebelzug 10/2018 / Änderungen vorbehalten!
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6. Prüfung vor Arbeitsbeginn
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät einschließlich
der Tragmittel, Ausrüstung und Tragkonstruktion auf
augenfällige Mängel und Fehler zu überprüfen. Weiterhin
sind die Bremse und das korrekte Einhängen des
Gerätes und der Last zu überprüfen. Dazu ist mit dem
Gerät eine Last über eine kurze Distanz zu heben, zu
ziehen oder zu spannen und wieder abzusenken bzw.
zu entlasten. Bei der Prüfung ist in besonderem Maße
auch die Senkbewegung zu beachten!
Überprüfung Typenschild
Das Typenschild muss vorhanden und leserlich sein.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf ausreichende Schmierung,
äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Verschleiß,
Längung und Korrosionsnarben überprüft werden.
Überprüfung Kettenendstück
Das Kettenendstück muss unbedingt am losen
Kettenende montiert sein.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag bzw. Lasthaken muss auf Verformungen,
Beschädigungen, Risse, Abnutzung und Korrosions
narben überprüft werden. Die Hakensicherungen
müssen vorhanden sein.
Überprüfung Kettenverlauf
Bei Drehen des Handrades im Uhrzeigersinn muss sich
der Lasthaken in Richtung des Gehäuses, also hin zum
Gerät bewegen. Die Kette muss sauber in das Gerät
einlaufen können.
Nur einwandfreie Geräte und Hilfsmittel verwenden.
Bei auftretenden Mängeln muss das Gerät außer Betrieb
genommen werden. Die Prüfung und Instandsetzung
darf nur sachkundig durch eine befähigte Person
erfolgen.
7. Funktion / Betrieb
Vorbereitungen
Sicherstellen, dass:
• der Hebelzug für die Anwendung ausreichend
dimensioniert ist.
• die unter Punkt 8 beschriebene Mindestlast nicht
unterschritten wird.
• bei Bedarf Anschlagmittel wie Kette, Seilstopp zum
Anschlagen der Last vorhanden sind.
• der Befestigungspunkt ausreichend dimensioniert ist
und sich das Gerät frei ausrichten kann. Schrägzug
vermeiden (Abb. 5)!