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Sachwidrige Verwendung; Verwendung Als Anschlagmittel - Pfeifer RHINO Originalbetriebsanleitung

Hebelzug
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Abb. 1
Abb. 3
Abb. 5
Abb. 7
Abb. 9
Abb. 2
Abb. 4
Abb. 6
Abb. 8

3. Sachwidrige Verwendung

• Die Tragfähigkeit (W. L. L.) darf nicht überschritten
werden.
• Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von
Personen ist verboten (Abb. 2).
• Eine Hebelverlängerung ist nicht statthaft (Abb. 3).
• Schweißarbeiten an Haken und Lastkette sind
verboten. Die Lastkette darf nicht als Erdleitung bei
Schweißarbeiten verwendet werden (Abb. 4).
• Schrägzug, d.h. seitliche Belastung auf das Gehäuse
oder die Unterflasche ist verboten (Abb. 5).
• Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schling­
kette) verwendet werden, (Abb. 6) oder über scharfe
Kanten gezogen werden.
• Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen, Schraube,
Schraubendreher oder ähnlichem verbinden. Fest in
Hebezeuge eingebaute Lastketten dürfen nicht
instandgesetzt werden (Abb. 7). Die Ketten dürfen
nicht verdreht oder verlängert werden.
• Die Lastkette darf nicht mit reinem Wasserstoff,
aggressiven Chemikalien oder aggressiven Reini­
gungsmitteln in Berührung kommen. Befragen Sie
hierzu vorher den Hersteller.
• Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag­ bzw.
Lasthaken ist unzulässig (Abb. 8).
• Hakenspitze nicht belasten (Abb. 9).
• Das Kettenendstück darf nicht als betriebsmäßige
Hubbegrenzung verwendet werden.
• Hebezeug nicht fallen lassen. Das Gerät sollte immer
sachgemäß auf dem Boden abgelegt werden.
• In explosionsgefährdeter Umgebung (EX) ist der
Einsatz verboten!

4. Verwendung als Anschlagmittel

• Handbetriebene Hebelzüge (z. B. nach EN 13157
„Krane – Sicherheit – Handbetriebene Krane") sind
keine Anschlagmittel.
• Während des Hub­ und Senkvorganges des
kraftgetriebenen Kranhubwerkes können in Anschlag­
ketten­Gehängen aufgrund Beschleunigung und
Verzögerung der Last (dynamische Lasteinwirkung)
Kräfte im Handhebelzug entstehen, die erheblich über
den Bemessungswerten des Handhebelzuges liegen.
• Gleiches gilt für Zusatzbeanspruchungen wie z. B.
Schwerpunktverlagerung der Last beim Transport
oder ungleiche Lastverteilung in den tragenden
Strängen.
• Die grundsätzliche Verwendung von Handhebelzügen
als Anschlagmittel ist nur möglich, wenn der
Hersteller den Einsatz von Handhebelzügen in
Anschlagketten­Gehängen (bestimmungsgemäße
Verwendung) zulässt.
• Wenn die Verwendung von handbetriebenen
Hebelzügen als Anschlagmittel aus betrieblichen
Gründen unabdingbar ist, sind geeignete Maßnahmen
RHINO-Hebelzug 10/2018 / Änderungen vorbehalten!
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