Abb. 1
Abb. 3
Abb. 5
Abb. 7
Abb. 9
Abb. 2
Abb. 4
Abb. 6
Abb. 8
3. Sachwidrige Verwendung
• Die Tragfähigkeit (W. L. L.) darf nicht überschritten
werden.
• Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von
Personen ist verboten (Abb. 2).
• Eine Hebelverlängerung ist nicht statthaft (Abb. 3).
• Schweißarbeiten an Haken und Lastkette sind
verboten. Die Lastkette darf nicht als Erdleitung bei
Schweißarbeiten verwendet werden (Abb. 4).
• Schrägzug, d.h. seitliche Belastung auf das Gehäuse
oder die Unterflasche ist verboten (Abb. 5).
• Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schling
kette) verwendet werden, (Abb. 6) oder über scharfe
Kanten gezogen werden.
• Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen, Schraube,
Schraubendreher oder ähnlichem verbinden. Fest in
Hebezeuge eingebaute Lastketten dürfen nicht
instandgesetzt werden (Abb. 7). Die Ketten dürfen
nicht verdreht oder verlängert werden.
• Die Lastkette darf nicht mit reinem Wasserstoff,
aggressiven Chemikalien oder aggressiven Reini
gungsmitteln in Berührung kommen. Befragen Sie
hierzu vorher den Hersteller.
• Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag bzw.
Lasthaken ist unzulässig (Abb. 8).
• Hakenspitze nicht belasten (Abb. 9).
• Das Kettenendstück darf nicht als betriebsmäßige
Hubbegrenzung verwendet werden.
• Hebezeug nicht fallen lassen. Das Gerät sollte immer
sachgemäß auf dem Boden abgelegt werden.
• In explosionsgefährdeter Umgebung (EX) ist der
Einsatz verboten!
4. Verwendung als Anschlagmittel
• Handbetriebene Hebelzüge (z. B. nach EN 13157
„Krane – Sicherheit – Handbetriebene Krane") sind
keine Anschlagmittel.
• Während des Hub und Senkvorganges des
kraftgetriebenen Kranhubwerkes können in Anschlag
kettenGehängen aufgrund Beschleunigung und
Verzögerung der Last (dynamische Lasteinwirkung)
Kräfte im Handhebelzug entstehen, die erheblich über
den Bemessungswerten des Handhebelzuges liegen.
• Gleiches gilt für Zusatzbeanspruchungen wie z. B.
Schwerpunktverlagerung der Last beim Transport
oder ungleiche Lastverteilung in den tragenden
Strängen.
• Die grundsätzliche Verwendung von Handhebelzügen
als Anschlagmittel ist nur möglich, wenn der
Hersteller den Einsatz von Handhebelzügen in
AnschlagkettenGehängen (bestimmungsgemäße
Verwendung) zulässt.
• Wenn die Verwendung von handbetriebenen
Hebelzügen als Anschlagmittel aus betrieblichen
Gründen unabdingbar ist, sind geeignete Maßnahmen
RHINO-Hebelzug 10/2018 / Änderungen vorbehalten!
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