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Berner BS1 Serie Originalbetriebsanleitung Seite 18

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Unterhalt
Der Anwender muss sicherstellen, dass alle Komponenten, die für die Sicherheit relevant
sind,
jederzeit
einwandfrei
mindestens einmal jährlich durch einen ausgebildeten Techniker Ihres Lieferanten nach
BGVA3 0701/0702 (DE) geprüft werden.
Achtung
Gerät nicht öffnen!
Gefährliche Spannung!
Das Strahlheizkörper-Gerät darf nur von ausgebildetem Service-Personal geöffnet werden.
Achtung! Zum technischen Kontrolle muss das Gerät von der Stromzufuhr "sichtbar
getrennt werden".
Entsorgung
Bei Beendigung der Lebensdauer des Gerätes muss dieses fachgerecht entsorgt werden.
Vermeiden Sie Missbräuche:
Das Gerät darf nicht durch unqualifizierte Personen benützt werden. Vermeiden Sie, dass das
zur Entsorgung bereitgestellte Gerät wieder in Betrieb genommen wird. Das Gerät besteht
aus gebräuchlichen elektrischen, elektromechanischen und elektronischen Bauteilen. Es
werden keine Batterien verwendet. Der Anwender ist verantwortlich für die fachmännische
und sichere Entsorgung des Gerätes.
Hinweis zur Entsorgung
Geräte die zu diesem Zweck bestimmt sind, können an uns zur Entsorgung
geschickt werden. Es werden nur ausreichend frankierte Pakete von uns
angenommen.
Lieferanschrift:
Berner- Kochsysteme GmbH & Co. KG
Sudetenstrasse 5 – D - 87471 Durach
Tel. +49 (0) 831/697247-0; Fax. - 15
E-Mail:
Berner@induktion.de
Ver. 1.4
funktionstüchtig
sind.
|
www.induktion.de
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Das
Strahlheizkörper-Gerät
© Berner Kochsysteme 2016
muss
17.07.2014

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