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HP LaserJet Pro MFP M329 Handbuch Zu Garantie Und Rechtlichen Hinweisen Seite 23

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für die Verwendung auf mehreren Computern lizenziert wurde, dürfen Sie das Softwareprodukt nur
auf diesen Computern installieren und verwenden. Sie dürfen Komponententeile des
Softwareprodukts nicht für die Verwendung auf mehreren Computern trennen. Sie sind weder zur
Verteilung des Softwareprodukts noch zum Abändern des Softwareprodukts oder deaktivieren einer
Lizenzierungs- oder Steuerfunktion des Softwareprodukts berechtigt. Sie dürfen das
Softwareprodukt in den temporären Arbeitsspeicher (RAM) Ihres Computers laden, um das
Softwareprodukt zu nutzen.
b.
Speicherung. Sie dürfen das Softwareprodukt in den lokalen Speicher oder das Speichergerät des HP-
Geräts kopieren.
c.
Kopieren. Sie dürfen Archivierungs- und Sicherungskopien des Softwareprodukts erstellen,
vorausgesetzt jede Kopie enthält alle originalen Eigentumsinformationen des Softwareprodukts und
wird nur für Backupzwecke verwendet.
d.
Rechtsvorbehalt. HP und seine Lieferanten behalten sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich
In der vorliegenden Lizenzvereinbarung gewährt werden.
e.
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen in dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung wird Ihnen für
jene Teile des Softwareprodukts, bei denen es sich um nicht-proprietäre HP-Software oder Software
handelt, die unter einer öffentlichen Lizenz von Drittanbietern („Freeware") bereitgestellt wird, gemäß
den Bedingungen der Software-Lizenzvereinbarung solcher Freeware eine Lizenz gewährt, sei es in
Form einer separaten Vereinbarung, einer „Shrink-wrap-Lizenz" oder elektronischer
Lizenzbestimmungen, die beim Herunterladen akzeptiert wurden. Ihre Verwendung der Freeware
unterliegt vollständig den Bestimmungen einer solchen Lizenz.
f.
Wiederherstellungslösung. Jede Softwarewiederherstellungslösung, die mit oder für Ihr HP-Gerät
bereitgestellt wird, ob in Form einer festplattenbasierten Lösung, einer externen medienbasierten
Wiederherstellungslösung (z. B. Diskette, CD oder DVD) oder einer gleichwertigen, in einer beliebigen
anderen Form ausgegebenen Lösung, darf nur für die Wiederherstellung der Festplatte des HP-
Geräts verwendet werden, mit dem/für das die Wiederherstellungslösung erworben wurde. Die
Verwendung jeglicher Microsoft-Betriebssystemsoftware, die in einer solchen
Wiederherstellungslösung enthalten ist, unterliegt der Microsoft-Lizenzvereinbarung.
2.
UPGRADES. Um ein als Upgrade gekennzeichnetes Softwareprodukt zu verwenden, müssen Sie zunächst
über eine Lizenz für das von HP gekennzeichnete Originalsoftwareprodukt verfügen, damit Sie zu dem
Upgrade berechtigt sind. Nach dem Upgrade dürfen Sie das Originalsoftwareprodukt nicht mehr
verwenden, welches die Grundlage für Ihre Berechtigung auf das Upgrade bildete. Indem Sie das
Softwareprodukt verwenden, stimmen Sie außerdem zu, dass HP automatisch auf Ihr HP Gerät zugreift,
wenn es mit dem Internet verbunden ist, um die Version oder den Status bestimmter Softwareprodukte zu
überprüfen und möglicherweise automatisch Upgrades oder Updates für solche Softwareprodukte auf
Ihrem HP Gerät herunterzuladen und zu installieren, um neue Versionen oder Updates bereitzustellen, die
für den Erhalt der Funktionalität, der Leistung oder Sicherheit des Softwareprodukts und Ihres HP Geräts
erforderlich sind und welche die Bereitstellung von Support oder anderen Ihnen bereitgestellten Diensten
erleichtern. In bestimmten Fällen und abhängig von dem Upgrade oder Update erhalten Sie
Benachrichtigungen (über Popup-Fenster oder auf andere Weise), mit denen Sie möglicherweise dazu
aufgefordert werden, das Upgrade oder Update zu initialisieren.
3.
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Endbenutzerlizenzvereinbarung gilt für Updates oder Ergänzungen zu
dem von HP bereitgestellten Originalsoftwareprodukt, es sei denn, HP gibt zusammen mit dem Update
oder der Ergänzung andere Bestimmungen heraus. Im Fall eines Konflikts zwischen solchen Bedingungen
haben die anderen Bedingungen Vorrang.
4.
ÜBERTRAGUNG.
a.
Drittanbieter. Der ursprüngliche Benutzer des Softwareprodukts darf das Softwareprodukt einmal an
einen anderen Endbenutzer übertragen. Eine solche Übertragung muss alle Komponenten umfassen:
DEWW
Endbenutzerlizenzvereinbarung
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