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Buderus Logamax plus GB172-14 Montage- Und Betriebsanleitung Seite 9

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Schrägdach
Bild 2
A
≥ 400 mm,
in schneereichen Gebieten ≥ 500 mm
B
≥ 667 mm (je nach Zubehör)
≤ 45°,
α
in schneereichen Gebieten ≤ 30°
Tab. 5
Die Schrägdachpfannen sind für Dachneigungen zwi-
schen 15° und 55° geeignet, je nach Variante.
≥ 1
< 1,5
Bild 3 Mindestabstände zu Fenstern beim Bausatz DO (Beispiele nach
der FeuVO); (Maße in m)
*
kein besonderer Abstand erforderlich
3.3
Abgasführung waagerecht mit Grundzubehör WH, WS
3.3.1 Erweiterung mit Abgaszubehören
Das Abgaszubehör „WH/WS" kann zwischen dem Heizgerät und der
Wanddurchführung an jeder Stelle mit den Abgaszubehören „konzentri-
sches Rohr", „konzentrischer Bogen" (15° - 87°) oder „konzentrisches
Rohr mir Prüföffnung" erweitert werden.
3.3.2 Luft-/Abgasführung C
• Die unterschiedlichen Vorschriften der Bundesländer zur max. zuläs-
sigen Wärmeleistung (z. B. TRGI 2008, TRF 1996, LBO, FeuVO)
beachten.
Logamax plus – 6 720 619 645 (2012/06)
*
≥ 1
> 1,5
6 720 619 379-68.3O
über Außenwand
13x
• Die Mindestabstandsmaße zu Fenstern, Türen, Mauervorständen und
untereinander angebrachten Abgasmündungen beachten.
• Die Mündung des konzentrischen Rohrs darf nach TRGI und LBO nicht
in einem Schacht unter Erdgleiche montiert werden.
3.3.3 Luft-/Abgasführung C
• Bei bauseitiger Eindeckung müssen die Mindestabstandsmaße nach
TRGI eingehalten werden.
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen Mündung des Abgaszube-
hörs und Dachfläche, da die Nennwärmeleistung der genannten
Buderus Gas-Brennwertgeräte unter 50 kW liegt.
• Die Mündung des Abgaszubehöres muss Dachaufbauten, Öffnungen
zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen,
ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder
von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein.
3.3.4 Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Abgasführungen bis
4 m Länge ist eine Prüföffnung ausreichend. Bei Logamax plus GB172
genügen dafür die Messöffnungen auf dem Gerät.
• In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Verbindungsstü-
cken ist mindestens eine Prüföffnung vorzusehen. Der maximale
Abstand zwischen den Prüföffnungen beträgt 4 m. Prüföffnungen
sind an Umlenkungen größer 45° anzuordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt insgesamt
eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung nicht länger als 2 m
ist
und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt höchstens 0,3 m
vom senkrechten Teil entfernt befindet,
und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung nicht mehr als
zwei Umlenkungen befinden.
• Gegebenenfalls ist eine weitere Prüföffnung in der Nähe der Feuer-
stätte erforderlich, wenn Kehrrückstände nicht in die Feuerstätte
gelangen dürfen.
3.4
Getrenntrohranschluss mit Grundzubehör GAL-K
Der Getrenntrohranschluss bei den genannten Geräten ist mit Abgaszu-
behör „GAL-K" möglich.
Die Verbrennungsluftleitung wird mit Einzelrohr Ø 125 mm ausgeführt.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 17 auf Seite 18.
3.5
Mehrfachbelegung
Die Gas-Brennwertgeräte GB172-14, GB172-20 GB172-24 und
GB172-24K können bei Mehrfachbelegung eingesetzt werden. Ein
Umbau ist nicht erforderlich.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 21 auf Seite 21.
3.6
Verbrennungsluft-/Abgasleitung an der Fassade mit
Grundzubehör GAF-K
Das Abgaszubehör „GAF-K" kann zwischen der Verbrennungsluftansau-
gung und der Doppelsteckmuffe bzw. dem „Mündungsabschluss" an
jeder Stelle mit den Abgaszubehören „konzentrisches Rohr", „konzentri-
scher Bogen" (15° - 87°) erweitert werden, wenn deren Verbrennungs-
luftrohr umgesteckt wird. Es kann auch das Abgaszubehör „Prüföffnung"
eingesetzt werden.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 18 auf Seite 19.
Montage
über Dach
33x
3
7

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