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Hella Gutmann mega macs 66 Benutzerhandbuch Seite 9

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Die aktuelle Gerätesoftware stellt vielseitige Diagnose- und Konfigurationsfunktionen zur Verfügung.
Einige dieser Funktionen beeinflussen das Verhalten von elektronischen Komponenten. Dazu
gehören auch Komponenten von sicherheitsrelevanten Fahrzeugsystemen, z. B. Airbag und
Bremse. Die folgenden Hinweise und Vereinbarungen gelten auch für alle folgenden Updates
und deren Software-Erweiterungen.
Durchführen sicherheitsrelevanter Software-Eingriffe
• Arbeiten an sicherheitsrelevanten Bereichen wie z. B. das Insassen-Sicherheitssystem und die
Bremssysteme können nur dann durchgeführt werden, wenn der Anwender diesen Hinweis
gelesen und bestätigt hat.
• Der Anwender des Geräts muss alle vom Gerät und dem Fahrzeughersteller vorgegebenen
Arbeitsschritte und Auflagen uneingeschränkt beachten und den jeweiligen Anweisungen
zwingend folgen.
• Diagnoseprogramme, welche sicherheitsrelevante Software-Eingriffe am Fahrzeug vornehmen,
können und dürfen nur angewendet werden, wenn die dazugehörenden Warnhinweise inklusive
der nachfolgend verfassten Erklärung uneingeschränkt akzeptiert werden.
• Die ordnungsgemäße Anwendung des Diagnoseprogramms ist unbedingt notwendig, da damit
Programmierungen, Konfigurationen, Einstellungen und Kontrollleuchten gelöscht werden.
Durch diesen Eingriff werden sicherheitsrelevante Daten und elektronische Steuerungen,
insbesondere Sicherheitssysteme, beeinflusst und verändert.
Verbot von sicherheitsrelevanten Software-Eingriffen
Eingriffe oder Änderungen in elektronischen Steuerungen und sicherheitsrelevanten Systemen
dürfen in folgenden Punkten nicht vorgenommen werden:
• Das Steuergerät ist beschädigt und die Auslesung der Daten unmöglich.
• Das Steuergerät und seine Zuordnung können nicht eindeutig ausgelesen werden.
• Die Auslesung ist aufgrund von Datenverlust nicht möglich.
• Der Anwender hat nicht die dafür notwendige Ausbildung und Kenntnis.
In diesen Fällen ist es dem Anwender untersagt, Programmierungen, Konfigurationen oder sonstige
Eingriffe in das Sicherheitssystem durchzuführen. Zur Vermeidung von Gefahren hat sich der
Anwender unverzüglich mit einem autorisierten Vertragshändler in Verbindung zu setzen. Nur er
kann in Zusammenarbeit mit dem Herstellerwerk für eine sichere Funktion der Fahrzeug-Elektronik
garantieren.
Sperren von sicherheitsrelevanten Software-Eingriffen
Der Anwender verpflichtet sich, alle sicherheitsrelevanten Software-Teile im Gerät zu sperren,
wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt:
• Es bestehen Zweifel an der fachlichen Kompetenz Dritter, diese Funktionen ausführen zu können.
• Dem Anwender fehlen die dafür zwingend vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise.
• Es bestehen Zweifel an der fehlerfreien Funktion des sicherheitsrelevanten Software-Eingriffs.
• Das Gerät wird an Dritte weitergegeben. Die Fa. Hella Gutmann Solutions GmbH hat hiervon
keine Kenntnis und den Dritten nicht zur Anwendung des Diagnoseprogramms autorisiert.
2.2.2
2.2.2
2.2.2
Haftung
Haftung für Mängel
1. Die Gewährleistung auf Verschleißteile bezieht sich nur auf offensichtliche Herstellungsmängel.
Verschleiß- oder betriebsbedingte Abnutzung ist von der Gewährleistung nicht umfasst.
Verschleißteile sind:
Benutzerhinweis
Haftungsausschluss
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