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Hella Gutmann mega macs 66 Benutzerhandbuch Seite 10

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• sämtliche Fahrzeug-Adapter
• OBD-Anschluss-Stecker
• USB-Verbindungskabel
• Batterien/Akkus
2. Für Zulieferprodukte Dritter, z. B. Drucker, Monitor, übernehmen wir keine Gewährleistung. Es
gelten in diesem Fall die Garantie- und Gewährleistungebestimmungen des Herstellers oder
sonstiger Dritter. Ansprüche gegen den Hersteller oder sonstige Dritte werden an den Kunden
abgetreten.
3. Wir übernehmen keine Gewährleistung aufgrund von gesetzlichen und/oder herstellerbedingten
Änderungen.
4. Mängel der gelieferten Ware sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der
Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen.
Werden diese Fristen überschritten, so erlöschen alle Ansprüche und Rechte aus der
Mängelhaftung. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.
5. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge.
6. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
7. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Geltendmachung der Minderung oder des
Rücktritts setzt den fruchtlosen Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist
voraus.
8. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen vereinbartem Preis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
9. Bei Nutzungsausfall der Ware wird keine Entschädigung an den Kunden geleistet.
10. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen und Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11. Erhält der Kunde eine mangelhafte Betriebsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Betriebsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Betriebsanleitung dem ordnungsgemäßen Betrieb entgegen steht.
12. Die Übernahme einer Garantie im Rechtssinne bedarf in jedem Falle einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung.
Allgemeine Haftung
1. Schadensersatzansprüche - gleich, welcher Art - gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir,
unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig gehandelt haben. Dieser
Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschäden, noch bei der Übernahme einer vertraglichen
Garantie, noch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche die Erfüllung des
Vertragszwecks gefährden. Dabei ist unsere Haftung jedoch auf den Umfang der Garantie bzw.
bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben
unberührt.
2. Mit Ausnahme der Ansprüche aus der Mängelhaftung, nach dem Produkthaftungsgesetz
und für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren
Schadensersatzansprüche ein Jahr, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden und seiner
Ersatzpflicht verlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Benutzerhinweis
Haftungsausschluss
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