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Sachwidrige Verwendung - KERN MPP 200K100PM Betriebsanleitung

Personenwaage, stehhilfewaage, rollstuhlwaage, stuhlwaage
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Die Wägeplattform bzw. die Fußstützen sind mit einer rutschfesten Oberfläche ver-
sehen, die nicht entfernt oder während einer Personenwägung abgedeckt sein dür-
fen.
Bei Waagen mit Körper-Größenmesser ist darauf zu achten, dass die obere Klappe
nach Gebrauch sofort wieder nach unten geklappt wird, um eine Verletzungsgefahr
zu vermeiden.
Die Waage ist vor jedem Einsatz durch die mit der sachgerechten Handhabung ver-
traute Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

3.3 Sachwidrige Verwendung

Die Waagen nicht für dynamische Verwiegungen verwenden.
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk
beschädigen.
Stöße und Überlastungen der Wägeplatte über die angegebene Höchstlast (Max),
abzüglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Die
Waage kann hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt. Dabei ist zu beachten, dass ein brennbares Gemisch auch aus
Anästhesiemitteln mit Sauerstoff oder Lachgas entstehen kann.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägeer-
gebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abwei-
chende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
MPP / MTP / MWP / MCP- M-BA-d-1112
Die Stuhlwaage darf nicht für den Transport von Personen
verwendet werden!
Solange sich der Patient auf der Stuhlwaage befindet, sind die
Bremsen an den Rädern unbedingt festzustellen.
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