A
U S R Ü S T U N G E N
Vor Inbetriebnahme des Gerätes muß die passende Ausrüstung montiert werden. Die Bestellnummern für komplette Ausrüstungen und
für die Einzelteile der Ausrüstung entnehmen Sie bitte Seite 7.
MONTAGEANWEISUNGEN
Bei allen Wartungs- und Einrichtungsarbeiten, auch zur Montage der Ausrüstung muß, soweit nicht an anderer Stelle
besonders angewiesen, das Gerät von der Druckluftleitung getrennt werden.
■
Falls noch montiert, die Mundstückhülse und die Kontermutter abschrauben.
■
Mitnehmerdorn 4 in die Spindel einsetzen.
■
Ziehschraube 3 auf Mitnehmerdorn 4 stecken.
■
Führungsbuchse 5 (wenn erforderlich) in die Kontermutter einsetzen.
■
Kontermutter auf die Spindel schrauben.
■
Spindel mit Maulschlüssel festhalten und Kontermutter festziehen.
■
Während das Mundstückhinterteil vom Schraubenschlüssel* gehalten wird, die Kontermutter nach links anziehen.
■
Das Mundstück 1 mit Gewindering 2 in die Mundstückhülse einschrauben und diese auf das Gerät schrauben.
■
Der Abbau der Ausrüstung erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
■
Das Gerät bleibt von der Druckluftversorgung getrennt. Eine Blindnietmutter von Hand auf die Ziehschraube drehen. Dabei
sicherstellen, daß die Mutter bündig mit dem Ende der Ziehschraube abschließt.
■
Das Mundstück entsprechend einstellen und den Gewindering mit Hilfe eines Maulschlüssels im Uhrzeigersinn kontern.
■
Die Blindnietmutter von der Ziehschraube entfernen.
LOCK NUT
KONTERMUTTER
ADAPTOR NUT
KONTERMUTTER
WARTUNGSANWEISUNGEN
Die Ausrüstungen sind wöchentlich zu warten.
■
Die Ausrüstungen in umgekehrter Reihenfolge der Montageanweisungen ausbauen.
■
Verschlissene oder beschädigte Teile sind durch neue zu ersetzen.
■
Insbesondere die Ziehschraube auf Verschleiß prüfen.
■
Entsprechend der Montageanweisungen zusammenbauen.
* Diese Teile sind Bestandteil des 74200-Werkzeugsatzes. Die komplette Werkzeugliste finden Sie auf Seite 9.
6
W I C H T I G
SPINDLE
FRICTION RING
SPINDEL
KLEMMRING
NOSE CASING
MUNDSTÜCKHÜLSE
4
3
2
Die grau gezeichneten Teile gehören zum Grundgerät.
●
Die schwarz gezeichneten Teile gehören zur Ausrüstung.
●
5
1