2.2. Allgemeine Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
Vor jeder Inbetriebnahme ist die Sämaschine und der Traktor auf Verkehrs- und Betriebs-
sicherheit zu überprüfen!
Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser
•
Betriebsanleitung auch die allgemein gülti-
gen
Sicherheits-
vorschriften.
Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder
•
geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen
Betrieb; die Beachtung dient Ihrer Sicherheit.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege,
•
die jeweiligen Bestimmungen und StVZO be-
achten.
Vor Arbeitsbeginn muss der Benutzer sich
•
mit allen Einrichtungen und Betätigungsele-
menten, sowie deren Funktionen vertraut
machen.
Die Bekleidung des Benutzers soll eng anlie-
•
gen. Locker getragene Kleidung ist zu ver-
meiden.
Vor dem Anfahren und vor der Inbetriebnah-
•
me, den Nahbereich um die Sämaschine und
den Traktor kontrollieren (Kinder). Auf aus-
reichende Sicht achten.
Das Mitfahren auf der Sämaschine, ist wäh-
•
rend der Arbeit und der Transportfahrt nicht
gestattet.
Die Sämaschine vorschriftsmäßig ankuppeln
•
und nur an der vorgeschriebenen Dreipunkt-
anhängung am Traktor befestigen.
Beim An- und Abkuppeln von Sämaschine an
•
oder von dem Traktor ist besondere Vorsicht
nötig.
Auf ausreichende Standsicherheit der Säma-
•
schine achten.
Zulässige Achslasten, Gesamtgewichte und
•
Transportabmessungen beachten.
Transportausrüstung wie z.B. Beleuchtung,
•
Warneinrichtungen und evtl. Schutzeinrich-
tungen überprüfen und anbauen.
und
Unfallverhütungs-
• Auslöseseile für Schnellkupplungen müs-
sen lose hängen und dürfen in der Tieflage
nicht selbst auslösen.
• Während der Fahrt niemals den Fahrer-
stand verlassen.
• Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit
werden durch angebaute oder angehängte
Sämaschinen und Ballastgewichte beeinf-
lusst. Daher ist auf ausreichende Lenk- und
Bremsfähigkeit achten. (Seite 44-45)
• Bei Kurvenfahrt ist die weite Ausladung
und/oder die Schwungmasse der Säma-
schine zu berücksichtigen.
• Die Sämaschine darf
nommen werden, wenn alle Schutzvorrich-
tungen angebracht und in Schutzstellung
sind.
• Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verbo-
ten.
• Im Dreh- und Schwenkbereich der Säma-
schine darf sich niemand aufhalten.
• Hydraulische Klapprahmen dürfen nur betä-
tigt werden, wenn sich keine Personen im
Schwenkbereich aufhalten.
• An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. Hyd-
raulik), können sich Quetsch- und Scher-
stellen befinden.
• Vor dem Verlassen des Traktors die Säma-
schine auf dem Boden absetzen, Feststell-
bremse arretieren, Motor abstellen und
Zündschlüssel abziehen.
• Zwischen Traktor und Sämaschine darf sich
niemand aufhalten, ohne dass das Fahr-
zeug gegen Wegrollen durch die Feststell-
bremse und/oder durch Unterlegkeile gesi-
chert ist.
• Spuranreißer in Transportstellung verrie-
geln.
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nur in Betrieb ge-