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Becker AEROMAT M20 Betriebsanleitung Seite 14

Einzelkornsämaschine
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3. Feldeinsatz
3.1. Anbau an den Traktor
Beim Aufsatteln der Sämaschine wird möglicherweise die Lenkfähigkeit des
Schleppers durch Entlastung der Vorderachse beeinträchtigt. Frontgewichte
anbringen (Berechnung siehe Seite 44-45). Beim Transport auf öffentlichen
Straßen und Wegen sind die Vorschriften der StVZO zu beachten!
Achtung! Beim Anheben der Sämaschine wird die
Lenkfähigkeit des Traktors durch Entlastung der Vor-
derachse beeinträchtig. Frontgewichte anbringen.
Beachten Sie „Kombination Traktor und Anbaugerät"
auf Seite 44.
Die Gewichte der Einzelkornsämaschine entnehmen
Sie Tab.:1, Seite 12.
Zum Anbau: Traktor rückwärts an die Sämaschine heranfah-
ren.
Unter- und Oberlenker ankuppeln. Da Hersteller und Typ der
Gelenkwelle unterschiedlich sein können, unbedingt die
Bedienungsanleitung, welche an der Gelenkwelle befestigt ist,
beachten und dementsprechend anbauen. Der Oberlenker ist
so zu arretieren, daß er in Arbeitsstellung leicht zur
Sämaschine hin ansteigt und diese waagerecht geführt wird.
Die
Schlepperhydraulik
Schwimmstellung stehen, da es sonst Schlupf an den
Antriebsrädern
geben
(Transportbreite über 3 Meter) dürfen auf öffentlichen Straßen
und Wegen nur mit Ausnahmegenehmigung oder einer
geeigneten Transporteinrichtung befördert werden. Vor dem
Abkoppeln vom Traktor sind die Abstellstützen abzusenken
und zu sichern. Sämaschine immer auf festem Untergrund
abstellen und Standsicherheit überprüfen, bevor Ober- und
Unterlenker abgekuppelt werden.
Transport auf öffentlichen Straßen und Wegen
Beim Transport auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die
Vorschriften der StVZO zu beachten. Werden die hinteren
Schlepperleuchten und -kennzeichen verdeckt, oder ragt die
Sämaschine einen Meter über die hintere Beleuchtung des
Traktors hinaus, sind immer komplette Beleuchtung, Rück-
strahler und Kennzeichen nötig. Vorne sind bei "Nacht" zusätz-
lich links und rechts Begrenzungsleuchten nötig.
Alle verkehrsgefährdenden Teile, die mehr als 40 cm über die
Schlepperbegrenzungsleuchten
einer Beleuchtungsanlage und Warntafeln nach DIN 11030,
entsprechend der StVZO kenntlich gemacht werden. Im aus-
gehobenen Zustand darf die Höhe der Rückstrahler nicht mehr
als 0,9 m und die Höhe der Beleuchtung nicht mehr als 1,50 m
betragen. Die Warntafeln müssen so angebracht sein, dass
die Streifen auf den Warntafeln nach außen und nach unten
verlaufen. Die jeweils längere Seite darf wahlweise horizontal,
oder vertikal angeordnet sein.
Links und rechts an der Sämaschine sind mindestens zwei
seitliche, gelbe, Rückstrahler anzubringen.
Die Firma Becker bietet eine komplette Beleuchtungseinheit
als Sonderausrüstung an.
Geka-System mit Anbauteilen
Bestellnummer: 200242832
muss
beim
Drillen
kann.
Überbreite
Sämaschine
hinausragen,
müssen
14
immer
auf
mit
Abb.:5
Abb.:6
Abb.:7
Abb.:8

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