Garantieregistrierung
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Position der Seriennummer
Garantiebestimmungen und Haftungsausschlüsse
H A F T U N G S A U S S C H L U S S
Norwood Industries Inc. und Norwood
Enterprise Inc. übernehmen keinerlei
Verantwortung oder Haftung für Fahrlässigkeit
oder anderweitig bei Verletzungen, Schäden
oder Verlusten jeglicher Art, die auf irgendeine
Weise beim Zusammenbau, dem Betrieb oder
bei der Handhabung dieses Systems, seines
Zubehörs oder der Sägeblätter entstehen.
Die Verantwortung für die endgültige Prüfung
der Bestandteile und Komponenten der
Frontier OS sowie für den Zusammenbau,
die Wartung und den sicheren Betrieb dieser
Anlage liegt allein bei der/den Person(en), die
die Anlage zusammenbauen und betreiben und
die Sägeblätter handhaben.
Garantie: Norwood Industries Inc. und Norwood
Enterprise Inc. garantieren, dass jedes neue Frontier
OS Sägewerk bei normalem Gebrauch und normaler
Wartung für einen Zeitraum von einem Jahr ab
dem Kaufdatum durch den Erstkäufer frei von
Verarbeitungs- und Materialfehlern ist. Sollten in diesem
Einjahreszeitraum irgendwelche Probleme auftreten,
senden Sie das defekte Teil (und ggf. alle anderen Teile)
frachtfrei an Norwood. Die Garantiezeit beginnt mit dem
Kaufdatum durch den Erstkäufer.
Wenn Norwood nach einer entsprechenden Prüfung
feststellt, dass das Problem auf eine fehlerhafte
Verarbeitung oder einen Materialfehler zum Zeitpunkt
der Herstellung zurückzuführen ist, wird Norwood das
entsprechende Teil kostenlos reparieren oder nach
eigenem Ermessen ersetzen.
A–4
Tragen Sie die Nummern zur Identifizierung der
Ausrüstung hier ein!
Seriennummer des Sägekopfes:
Motorenbaureihe/Seriennummer:
Ursprüngliches Kaufdatum:
Diese Garantie deckt Folgendes nicht ab:
a. Den Motor, der einer Gewährleistung seitens der
Hersteller unterliegt;
b. Normale Wartungsleistungen;
c. Erforderliche Reparaturen aufgrund von
Änderungen, die an der Anlage vorgenommen
wurden, oder weil Teile oder Vorrichtungen an die
Anlage angeschlossen oder angebaut wurden, die
nicht von Norwood speziell für die Anlage hergestellt
wurden;
d. Reparaturen, die notwendig sind, nachdem
Reparaturen oder Reparaturversuche von
Drittpersonen vorgenommen wurden;
e. Reparaturen in Folge von Zusammenstößen,
Unfällen, unsachgemäßem Gebrauch oder einer
ausbleibenden Wartung;
f.
Reparaturen in Folge von unsachgemäßem
Zusammenbau;
g. Verbrauchsmaterial wie Riemen oder Sägeblätter;
h. Oberflächliche Kratzer, Rost- oder Fleckenbildung;
i.
Batterien (die der Gewährleistung seitens der
Hersteller unterliegen).