Um eine dauerhafte Funktionsfähigkeit des Brandmeldesystems zu gewährleisten, ist es notwendig, ein angemessenes
Wartungsprogramm zu erstellen. Die Wartungshäufi gkeit hängt von vielen Faktoren ab, dennoch ist es ratsam, das System mindestens
halbjährlich zu warten. Die Wartungsarbeiten dürfen nur von qualifi zierten Fachleuten durchgeführt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass das für die Planung und Errichtung des Systems verantwortliche Personal die notwendigen
Informationen und Kenntnisse besitzt, um eine korrekte Wartung zu gewährleisten. Die Wartungsvorschriften sind von den europäischen
Normen festgelegt.
Die wichtigsten Kontrollen betreffen:
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Haupt- (Netzspannung) und Sekundärstromversorgung (Batterie) der Zentrale sowie der
externen Netzteile
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Batterien und der Geräte mit eigener Stromversorgung (Sirenen und Wählgeräte)
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Melder
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit (Sauberkeit) der Rauchkammer der optischen Rauchmelder
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Alarmzentralen und Repeater
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Überprüfung der Effi zienz der Bestätigungs-, Evakuierungs- und Systemrücksetzungsprozesse
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Handfeuermelder
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der akustischen und optischen Signalgeber
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Alarmübertragungseinrichtungen (ATE)
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Überprüfung der Effi zienz der Ansteuerungen durch die Ein- und Ausgangsmodule
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Überprüfung der korrekten Verdrahtung der Kabel mit den Kabelklemmen
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Erstellung des abschließenden Wartungsberichtes, der vom Wartungspersonal unterschrieben und vom Auftraggeber gegengezeichnet
werden muss
TFA1-298 - TFA2-596 - TFA4-1192
2 - WARTUNG
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