GEWÄHRLEISTUNG UND SERVICE
Gewährleistungsbedingungen
Die Firma Metz mobility GmbH erbringt
im Rahmen ihrer gesetzlichen Gewährlei-
stungsverpflichtungen im Falle eines auftre-
tenden Mangels folgende Leistungen über
den autorisierten Metz mobility Fachhändler
(Verkäufer) an den Käufer:
1. Die Firma Metz mobility GmbH beseitigt,
über den autorisierten Metz mobility
Fachhändler (Verkäufer), in einem Zeit-
raum von 24 Monaten ab Übergabe
des E-PACKRs an den Endkunden,
die auftretenden Mängel, die auf Mate-
rial- oder Herstellungsfehler beruhen,
durch Reparatur oder Austausch des
betroffenen Teiles gemäß den gesetz-
lichen Gewährleistungsregelungen. Sie
kann die verlangte Reparatur bzw. den
Austausch des mangelbehafteten Teiles
verweigern, wenn dies nur mit unver-
hältnismäßigen Kosten möglich ist. In
diesem Fall kann die Firma Metz mobility
GmbH über den autorisierten Metz mobi-
lity Fachhändler (Verkäufer) den Mangel
durch die jeweils andere Möglichkeit
der Nacherfüllung beheben. Sind beide
Arten der Nacherfüllung nur mit unver-
hältnismäßigen Kosten möglich, kann
die Firma Metz mobility GmbH über den
autorisierten Metz mobility Fachhändler
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(Verkäufer) die Nacherfüllung insgesamt
verweigern. Dem Kunden stehen dann
die gesetzlichen Ansprüche zu. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum der Firma
Metz mobility GmbH über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im
Rahmen eines Gewährleistungsfalles
wird die ab Lieferung des E-PACKRs an
den Kunden laufende Gewährleistungs-
frist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt
bleiben Abnutzungserscheinungen in-
folge des normalen Gebrauches sowie
Abnutzungen durch unsachgemäße
Handhabung und unsachgemäßen
Gebrauch. Oxidation und Korrosion
werden aufgrund von Umwelteinflüssen
hervorgerufen und stellen ebenfalls
keinen dem Gewährleistungsrecht un-
terfallenden Mangel dar.
Daraus resultierend unterliegen Ver-
schleißteile (z.B. Bremsbeläge, Brems-
scheiben, Akku, Kette, Reifen) nicht der
Gewährleistung.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährleis-
tungsanspruch bei: Manipulation des
Fahrrades, Änderung der Getriebe- oder
Sekundärübersetzung und bei Anbau
von Zubehör und Ersatzteilen, wel-
che nicht von der Firma Metz mobility
GmbH freigegeben wurden. Ebenfalls
zu einem Verlust des Gewährleistungs-
anspruches führen Eingriffe durch eine
nicht von der Firma Metz mobility GmbH
autorisierte Werkstatt sowie die Nichtein-
haltung der Wartungsintervalle bei einem
autorisierten Metz mobility Fachhändler.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles
hat der Käufer dem Verkäufer das ord-
nungsgemäß ausgefüllte Serviceheft
vorzulegen.
6. Die folgende Tabelle gibt dem Käufer
einen Überblick über die durchschnitt-
lichen Grenzen der jeweiligen Ver-
schleißteile: