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Sicherheitshinweise - Metz E-Puls R Bedienungsanleitung

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SICHERHEITSHINWEISE

Verkehrssicherheit
Nach der StVZO (Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung) muss ein Fahrrad mit zwei
voneinander unabhängigen, funktionsfä-
higen Bremsen, einer deutlich hörbaren
Glocke, Scheinwerfer, Schlussleuchte,
Rückstrahlerpedalen, Seitenstrahlern für
Laufräder bzw. integrierten Reflexionsstrei-
fen am Reifen sowie Front- und Rückstrahler
ausgerüstet sein.
Der E-PULSR ist nur für Fahrten auf befes-
tigten Straßen und Wegen geeignet. Fahren
Sie deshalb nicht abseits von befestigten
Wegen oder im Gelände.
Verwenden Sie den E-PULSR nicht zu
Wasserdurchquerungen und für Gelände-
sprünge.
Bei aktiviertem Hilfsantrieb fahren Sie wie
mit einem normalen Fahrrad an. Wenn Sie
die Pedale betätigen, wird der Elektromo-
tor aktiviert und das Fahrrad wird weiter
beschleunigt. Je stärker Sie die Pedale
betätigen, desto stärker unterstützt Sie
der Motor.
Zwischen ca. 20 bis 25 km/h nimmt die
Motorunterstützung ab. Ab ca. 25 km/h läuft
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der Motor im Leerlauf mit, es wird nur noch
mit Muskelkraft gefahren.
Während der Fahrt sollten Sie beachten,
dass bei einer mittleren Geschwindigkeit
von ca. 18 km/h 5 Meter in der Sekunde
zurückgelegt werden. Halten Sie entspre-
chend ausreichenden Abstand zu anderen
Verkehrsteilnehmern.
Fahren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit mit
dem E-PULSR nicht freihändig und nicht
nebeneinander.
Sie müssen Warngeräusche wahrnehmen
können. Benutzen Sie deshalb keine Kopf-
hörer im Straßenverkehr.
Gangschaltung und Bremsen regelmäßig
vom Metz mobility Fachhändler oder dem
Metz mobility Kundendienst prüfen lassen.
Verwenden Sie in Ihrem eigenen Interes-
se für den E-PULSR nur ausdrücklich
freigegebenes Metz mobility Zubehör
und original Metz mobility Ersatzteile.
Für dieses Zubehör und diese Teile wur-
den Sicherheit, Eignung und Zuverläs-
sigkeit speziell für den E-PULSR geprüft.
Für anderes Zubehör und andere Teile
können wir dies
auch wenn im
Einzelfall eine Abnahme durch einen
amtlich anerkannten Technischen Prüf-
und Überwachungsverein oder eine
behördliche Genehmigung vorliegen
sollte – trotz laufender Marktbeobach-
tungen nicht beurteilen und auch nicht
dafür haften.
Sollte es erforderlich sein, Beleuchtungsteile
oder Pedale zu erneuern, beachten Sie un-
bedingt, dass nur Artikel mit dem amtlichen
Prüfzeichen zugelassen sind. Das Prüfzei-
chen (Wellenlinien mit Buchstaben „K" und
einer 5-stelligen Nummer = ~ K.....) finden
Sie jeweils auf dem Ersatzteil. Verwenden
Sie nur Originalersatzteile.
Beschädigte oder verbogene sicher-
heitsrelevante Teile, wie beispiels-
weise Rahmen, Gabel, Lenker, Sattelstütze
oder Tretkurbeln, keinesfalls richten, son-
dern vor Fahrtantritt austauschen lassen.
Es besteht Bruchgefahr. Im Zweifelsfall
wenden Sie sich bitte an Ihren Metz mobi-
lity Fachhändler oder an den Metz mobility
Kundendienst direkt.
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