8 | 2. Bestimmungsgemäße Verwendung
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Rauchwarnmelder dient
-
der frühzeitigen Warnung von
Personen vor Schwelbränden
und offenen Bränden mit Rauch-
entwicklung. Der Melder kann
Brände weder verhindern noch
löschen.
Der Rauchwarnmelder darf in
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Wohnhäusern, Wohnungen und
Räumen mit wohnungsähnlicher
Nutzung eingesetzt werden.
Der Rauchwarnmelder kann als
-
Stand Alone Melder ( Genius
Plus ) oder als funkvernetzter
Rauchwarnmelder ( Genius Plus X )
betrieben werden.
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
Der Rauchwarnmelder darf nicht
-
mit Prüfgas getestet werden.
Der Rauchwarnmelder darf nicht
-
im Freien eingesetzt werden.
Der Rauchwarnmelder darf nicht
-
zur Alarmweiterleitung ( z. B. an die
Feuerwehr ) genutzt werden. Hier-
für muss eine Brandmelder zentrale
gemäß DIN 14675 eingesetzt
werden.
Wenn der Rauchwarnmelder nicht
bestimmungsgemäß verwendet
wird, haftet die Hekatron Vertriebs
GmbH nicht für Schäden, die daraus
resultieren.