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INSPEKTIONSPLAN

Bitte beachten Sie folgendes:
- Inspektionsarbeiten während der Ge-
währleistungszeitraum und danach
ausnahmslos durch einen von uns aner-
kannten Fachhändler ausführen lassen.
- Inspektionsintervalle einhalten und vom
Fachhändler bestätigen lassen.
- Nur Original-Sachs-Ersatzteile verwen-
den.
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ACHTUNG
Bei Nichtbeachtung erlischt der Gewähr-
leistungsanspruch.
Im Inspektionsplan werden die verschiede-
nen Arbeiten erläutert.
Inspektionsintervalle sind während der
Gewährleistungszeitraum wie folgt einzu-
halten:
bei
1.000 km (1. Service)
alle
4.000 km / oder nach 4 Monate
alle
8.000 km / oder nach 8 Monate
Inspektionsintervalle in dieser Betriebsanlei-
tung sind nach dem Gewährleistungszeit-
raum wie folgt einzuhalten:
alle 4.000 km / 4 Monate
alle 8.000 km / 8 Monate
WARNUNG
Sicherheitsgründe verbieten es, über
einen eng begrenzten Rahmen hinaus
Reparaturen und Einstellarbeiten an
Motor und Fahrgestell selbständig
vorzunehmen. Durch Basteln an sicher-
heitsrelevanten Teilen gefährdet man
sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Dies gilt insbesondere für Arbeiten an:
Auspuffanlagen, Vergasern, Zündan-
lagen, Kupplung, Schaltung, Lenkung,
Bremsanlage und Beleuchtung.
Vor Beginn der Arbeit an der elektrischen
Anlage zur Vermeidung von Kurzschlüs-
sen Batterie-Minuspol abklemmen.

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