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Gewährleistungsbedingungen - Sachs Bikes MadAss 125 Betriebsanleitung

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Gewährleistungsbedingungen
Die Firma Sachs Fahrzeug- und Motoren-
technik GmbH erbringt im Rahmen ihrer
gesetzlichen Gewährleistungsverpflicht-
ungen im Falle eines auftretenden Mangels
folgende Leistungen über den autorisierten
Sachs-Händler (Verkäufer) an den Käufer:
1. Die Firma Sachs Fahrzeug- und Moto-
rentechnik GmbH beseitigt, über den
autorisierten Sachs-Händler (Verkäufer),
in einem Zeitraum von 24 Monaten ab
Übergabe des Fahrzeuges an den End-
kunden, die auftretenden Mängel, die
auf Material- oder Herstellungsfehler be-
ruhen, durch Reparatur oder Austausch
des betroffenen Teiles gemäß den ge-
setzlichen Gewährleistungsregelungen.
Sie kann die verlangte Reparatur bzw.
den Austausch des mangelbehafteten
Teiles verweigern, wenn dies nur mit un-
verhältnismäßigen Kosten möglich ist. In
diesem Fall kann die Firma Sachs Fahr-
zeug- und Motorentechnik GmbH über
den autorisierten Sachs-Händler (Ver-
käufer) den Mangel durch die jeweils
andere Möglichkeit der Nacherfüllung
beheben. Sind beide Arten der Nach-
erfüllung nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich, kann die Firma Sachs
Fahrzeug- und Motorentechnik GmbH
über den autorisierten Sachs-Händler
(Verkäufer) die Nacherfüllung insgesamt
verweigern. Dem Kunden stehen dann
die gesetzlichen Ansprüche zu. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum der Firma
Sachs Fahrzeug- und Motorentechnik
GmbH über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im
Rahmen eines Gewährleistungsfalles
wird die ab Lieferung des Fahrzeuges
an den Kunden laufende Gewährleis-
tungsfrist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt
bleiben Abnutzungserscheinungen in
Folge des normalen Gebrauches sowie
Abnutzungen durch unsachgemäße
Handhabung und unsachgemäßen Ge-
brauch. Oxydation und Korrosion werden
aufgrund von Umwelteinflüssen hervor-
gerufen und stellen ebenfalls keinen dem
Gewährleistungsrecht unterfallenden
Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährleis-
tungsanspruch bei: Manipulation des
Fahrzeuges, Anbau einer anderen Aus-
puffanlage, Änderung der Getriebe-, Se-
kundärübersetzung und bei Anbau von
Zubehör und Ersatzteilen, welche nicht
von der Firma Sachs Fahrzeugtechnik
GEWÄHRLEISTUNG
freigegeben wurden. Ebenfalls zu einem
Verlust des Gewährleistungsanspruches
führen Eingriffe durch eine nicht von der
Firma Sachs Fahrzeug- und Motoren-
technik GmbH autorisierte Werkstatt,
sowie die Nichteinhaltung der War-
tungsintervalle bei einem autorisierten
Sachs-Händler.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfal-
les hat der Käufer dem Verkäufer das
ordnungsgemäß ausgefüllte Serviceheft
vorzulegen.
6. Die folgende Tabelle gibt dem Käufer
einen Überblick über die durchschnitt-
lichen Grenzen der jeweiligen Ver-
schleißteile:
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