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EuroLite 50101860 Bedienungsanleitung Seite 7

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Vorgehensweise:
Schritt 1: Drücken Sie den Lampenklemmring im Pinspot zusammen und entnehmen Sie ihn aus dem
Gehäuse.
Schritt 2: Wird eine defekte Lampe ausgetauscht, entfernen Sie zunächst die defekte Lampe aus dem
Pinspot und lösen Sie die Kabel.
Schritt 3: Lösen Sie die zwei Schrauben an der neuen 6 V/30 W PAR-36 Lampe mit einem
Schraubendreher.
Schritt 4: Schließen Sie die Kabel des Pinspots an die neue Lampe an.
Schritt 5: Ziehen Sie die Schrauben fest.
Schritt 6: Legen Sie die Lampe in den Pinspot ein, so dass die Lampe auf dem Wulst aufliegt.
Schritt 7: Fixieren Sie die Lampe mit dem Lampenklemmring.
Bitte beachten: Leuchtkörper sind mit einem geeignetem Splitterschutz zu versehen. Nach einem Defekt
entsorgen Sie die unbrauchbar gewordene Lampe bitte gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Anbringen des Farbrades
Schritt 1: Lösen Sie die Mutter und den ersten Zahnring von der Befestigungsachse am Farbradmotor.
Schritt 2: Ziehen Sie die Schutzfolie des Farbrades ab.
Schritt 3: Legen Sie das Farbrad auf der Befestigungsachse des Motors auf.
Schritt 4: Legen Sie erst den Zahnring und dann die Mutter auf die Befestigungsachse auf.
Schritt 5: Ziehen Sie die Mutter gut fest ohne das Farbrad zu beschädigen.
Schritt 6: Bringen Sie das Farbrad mit Motor über die vorgesehene Befestigung am Motor an dem
Gehäuserand des Pinspots an und ziehen Sie die Schraube gut fest.
Pinspotmontage
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu
beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Pinspots muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Der Pinspot sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
LEBENSGEFAHR!
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00056306.DOC, Version 2.1

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