Sicherheitshinweise
Aufstellung, Einstellung
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen
Sicherheit, dass die Aufstellung und
Einstellung sowie die Erstinbetriebnah-
me Ihres Gerätes nur durch einen
anerkannten Fachhandwerksbetrieb
vorgenommen werden darf. Dieser ist
ebenfalls für Inspektion und Instand-
setzung des Gerätes sowie für Ände-
rungen der eingestellten Gasmenge
zuständig.
Gasgeruch
Bei Gasgeruch verhalten Sie sich bitte
folgendermaßen:
•
Kein Licht ein-/ausschalten oder
andere elektrische Schalter betäti-
gen.
•
Kein Telefon im Gefahrenbereich
benutzen.
•
Keine offene Flamme benutzen
(z. B. Feuerzeug, Streichholz).
•
Nicht Rauchen.
•
Gasabsperrhahn schließen.
•
Fenster und Türen öffnen.
•
Gasversorgungsunternehmen oder
Ihren anerkannten Fachhandwerks-
betrieb benachrichtigen.
Veränderungen
Sie dürfen keine Veränderungen
•
am Gerät
•
an den Zuleitungen
•
sowie an den Ableitungen für
Abgas vornehmen.
Das Veränderungsverbot gilt ebenfalls
für bauliche Gegebenheiten im
Umfeld des Gerätes, soweit diese Ein-
fluss auf die Betriebssicherheit des
Gerätes haben können.
Beispiele hierfür sind:
•
Be- und Entlüftungsöffnungen in
Türen, Decken, Fenstern und Wän-
den dürfen Sie nicht verschließen,
auch nicht zeitweise. Überdecken
Sie beispielsweise keine Lüftungsöff-
nungen mit Kleidungsstücken o.ä.
Bei Verlegung von Bodenbelägen
dürfen die Lüftungsöffnungen an
den Türunterseiten nicht verschlos-
sen oder verkleinert werden.
•
Die ungehinderte Zufuhr der Zuluft
zu dem Gerät dürfen Sie nicht
beeinträchtigen. Achten Sie hierauf
besonders beim eventuellen Aufstel-
len von Schränken, Regalen oder
ähnlichem unterhalb des Gerätes.
Eine schrankartige Verkleidung des
Gerätes unterliegt entsprechenden
Ausführungsvorschriften. Fragen Sie
hierzu Ihren Fachhandwerksbetrieb,
falls eine derartige Verkleidung von
Ihnen gewünscht ist.
•
Ordnen Sie keine zusätzlichen
Geräte für Heizung, Warmwasser
oder Lüftung sowie Wäschetrockner
oder Dunstabzugshaube im Umfeld
des Gerätes ohne vorherige Rück-
sprache mit Ihrem anerkannten
Fachhandwerksbetrieb an.
RECHTLICHES
•
Beim Einbau von fugendichten Fen-
stern müssen Sie in Absprache mit
Ihrem anerkannten Fachhandwerks-
betrieb dafür Sorge tragen, dass
die ausreichende Zuluft der Ver-
brennungsluft zum Gerät weiterhin
gewährleistet ist.
Für Änderungen am Gerät oder im
Umfeld ist in jedem Fall der anerkann-
te Fachhandwerksbetrieb zuständig!
Explosive und leicht entflammbare
Stoffe
Verwenden oder lagern Sie keine
explosiven oder leicht entflammbaren
Stoffe (z. B. Benzin, Farben usw.) im
Aufstellungsraum des Gerätes.
Inspektion/Wartung
Voraussetzung für dauernde Betriebs-
bereitschaft, Zuverlässigkeit und hohe
Lebensdauer ist eine regelmäßige
Inspektion/Wartung des Gerätes
durch den Fachmann. Beauftragen Sie
Ihren anerkannten Fachhandwerks-
betrieb mit der Durchführung. Wir
empfehlen hierzu den Abschluß eines
Inspektions-/Wartungsvertrages mit
Ihrem anerkannten Fachhandwerks-
betrieb.
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