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Sicherheitshinweise

Aufstellung, Einstellung
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen
Sicherheit, dass die Aufstellung und
Einstellung sowie die Erstinbetriebnah-
me Ihres Gerätes nur durch einen
anerkannten Fachhandwerksbetrieb
vorgenommen werden darf. Dieser ist
ebenfalls für Inspektion und Instand-
setzung des Gerätes sowie für Ände-
rungen der eingestellten Gasmenge
zuständig.
Gasgeruch
Bei Gasgeruch verhalten Sie sich bitte
folgendermaßen:
Kein Licht ein-/ausschalten oder
andere elektrische Schalter betäti-
gen.
Kein Telefon im Gefahrenbereich
benutzen.
Keine offene Flamme benutzen
(z. B. Feuerzeug, Streichholz).
Nicht Rauchen.
Gasabsperrhahn schließen.
Fenster und Türen öffnen.
Gasversorgungsunternehmen oder
Ihren anerkannten Fachhandwerks-
betrieb benachrichtigen.
Veränderungen
Sie dürfen keine Veränderungen
am Gerät
an den Zuleitungen
sowie an den Ableitungen für
Abgas vornehmen.
Das Veränderungsverbot gilt ebenfalls
für bauliche Gegebenheiten im
Umfeld des Gerätes, soweit diese Ein-
fluss auf die Betriebssicherheit des
Gerätes haben können.
Beispiele hierfür sind:
Be- und Entlüftungsöffnungen in
Türen, Decken, Fenstern und Wän-
den dürfen Sie nicht verschließen,
auch nicht zeitweise. Überdecken
Sie beispielsweise keine Lüftungsöff-
nungen mit Kleidungsstücken o.ä.
Bei Verlegung von Bodenbelägen
dürfen die Lüftungsöffnungen an
den Türunterseiten nicht verschlos-
sen oder verkleinert werden.
Die ungehinderte Zufuhr der Zuluft
zu dem Gerät dürfen Sie nicht
beeinträchtigen. Achten Sie hierauf
besonders beim eventuellen Aufstel-
len von Schränken, Regalen oder
ähnlichem unterhalb des Gerätes.
Eine schrankartige Verkleidung des
Gerätes unterliegt entsprechenden
Ausführungsvorschriften. Fragen Sie
hierzu Ihren Fachhandwerksbetrieb,
falls eine derartige Verkleidung von
Ihnen gewünscht ist.
Ordnen Sie keine zusätzlichen
Geräte für Heizung, Warmwasser
oder Lüftung sowie Wäschetrockner
oder Dunstabzugshaube im Umfeld
des Gerätes ohne vorherige Rück-
sprache mit Ihrem anerkannten
Fachhandwerksbetrieb an.
RECHTLICHES
Beim Einbau von fugendichten Fen-
stern müssen Sie in Absprache mit
Ihrem anerkannten Fachhandwerks-
betrieb dafür Sorge tragen, dass
die ausreichende Zuluft der Ver-
brennungsluft zum Gerät weiterhin
gewährleistet ist.
Für Änderungen am Gerät oder im
Umfeld ist in jedem Fall der anerkann-
te Fachhandwerksbetrieb zuständig!
Explosive und leicht entflammbare
Stoffe
Verwenden oder lagern Sie keine
explosiven oder leicht entflammbaren
Stoffe (z. B. Benzin, Farben usw.) im
Aufstellungsraum des Gerätes.
Inspektion/Wartung
Voraussetzung für dauernde Betriebs-
bereitschaft, Zuverlässigkeit und hohe
Lebensdauer ist eine regelmäßige
Inspektion/Wartung des Gerätes
durch den Fachmann. Beauftragen Sie
Ihren anerkannten Fachhandwerks-
betrieb mit der Durchführung. Wir
empfehlen hierzu den Abschluß eines
Inspektions-/Wartungsvertrages mit
Ihrem anerkannten Fachhandwerks-
betrieb.
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