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effeff 561-HB48 Anleitung Seite 26

Einbruchmelderzentrale
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561-HB48
Die innerhalb der Energieversorgung vorgesehenen Batterien müssen VdS-anerkannt sein. Bei
Parallelschaltung von Batterien dürfen nur typengleiche Batterien gleichen Alters verwendet werden.
Bei Ausfall des Versorgungsnetzes muß der dauernd uneingeschränkte Betrieb der EMA für mindestens
60 Stunden (VdS-Klasse B) durch die Batterieversorgung sichergestellt sein. Vor Ablauf dieser
60 Stunden müssen die Alarmierungseinrichtungen mindestens noch für die Dauer von 60 Sekunden
betrieben werden können. Die erforderliche Batteriekapazität muß im meldebereiten Zustand der EMA
durch Messung der Stromaufnahme im scharf- und unscharfgeschalteten Zustand ermittelt werden. Bei
unscharfgeschalteter Anlage ist der Stromverbrauch der Störungsanzeige(n) und einer Meldergruppen-
anzeige, ab 10 Meldergruppen 10 % der Meldergruppenanzeigen, in der Berechnung zu berücksichti-
gen. Gruppenanzeigen, die nur über eine nicht feststellbare Prüftaste zur Anzeige gebracht werden,
können vernachlässigt werden. Für die Auslegung der Batteriekapazität ist die jeweils höhere
Stromaufnahme maßgebend.
Sofern die EMA auch im scharfgeschalteten Zustand Störungsmeldungen optisch bzw. akustisch anzeigt
(nur zulässig bei Anzeigen außerhalb des Sicherungsbereiches), muß der Stromverbrauch dieser
Anzeigen zusätzlich in die Berechnung einbezogen werden.
Ferner sind die VDE-Vorschriften, die Vorschriften des örtlichen EVU sowie für VdS-Anlagen die
einschlägigen VdS-Richtlinien zu beachten!

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