ACHTUNG!
Es ist darauf zu achten, dass die Arretierung an der Halterung sicher
eingerastet ist.
ACHTUNG!
Die Zugketten mit ca. 10 – 20 cm vom Ende montierten Kettenschlössern
aufbewahren. Überprüfen Sie die Ketten vor jeder Benutzung. Kontrol-
lieren Sie, dass das Gewicht nicht die Hakenspitze belastet, sondern in der
Mitte des Hakens liegt.
»
Keine Selbstreparaturen durchführen.
»
Ketten nicht über die vorgesehene Tragfähigkeit belasten.
»
Nicht ruckartig belasten.
»
Die Ketten nicht ohne Genehmigung des Herstellers verzinken
oder färben.
»
Die Ketten nicht durch Knotenbildung kürzen.
»
Die Ketten nicht thermisch belasten.
»
Ketten und Zubehörteile nur zwischen – 40°C und + 200°C
verwenden.
»
Bei allen Wartungsarbeiten sind die gültigen UVV sowie die
Festlegungen der DIN EN 818-7 und der DIN 685-5 zu beachten.
»
Ketten dürfen nur zum Ziehen verwendet werden. Heben von
Lasten ist nicht zulässig.
Ketten dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn:
»
Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben vorhanden sind.
»
der Drahtdurchmesser des Kettengliedes um 10% der Nenn-
dicke abgenommen hat.
»
ein einzelnes Kettenglied bleibend gedehnt wurde.
»
sich ein Einzelglied um mehr als 2% vergrößert hat.
»
sich bei einer Mess-Strecke über 11 Kettenglieder die innere
Teilung um mehr als 2% vergrößert hat.