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Kathrein HDP 650 GPS Original-Gebrauchsanleitung Seite 8

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Sicherheitshinweise und allgemeine Hinweise
Fachgerechte Montage und Sicherheit
Die Montage der Anlage nur von qualifiziertem Fachpersonal
ausführen lassen!
Um Gefährdungen bei der Montage, beim Betrieb und bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu
vermeiden, Anweisungen und Hinweise genau befolgen. Die fachgerechte Ausführung von Montage
und Anschluss der Anlage sind Voraussetzung für die Konformität gegenüber den entsprechenden
Normen.
Grundsätzliches
Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor ist die fachgerechte Ausführung der Montage- sowie der elektrischen Anschlussar-
beiten und die vorgeschriebene Ausrichtung der Dreheinheit in Fahrtrichtung (Parkposition), siehe Kapitel 5, S. 12.
Die beschriebenen Montagebedingungen und -schritte genau beachten.
Dichtklebermasse
Die Befestigung der Dreheinheit auf dem Fahrzeugdach erfolgt durch eine Klebeverbindung, die zusätzlich mit
Schrauben gesichert wird. Der Kleber gehört nicht zum Lieferumfang. Verwenden Sie eine Dichtklebemasse für den
Fahrzeugbau mit einer Zugfestigkeit (DIN 53505) ≥ 1,8 MPa und einer Scherspannung (DIN 53283) ≥ 2,5 MPa. Wir
empfehlen Dekasyl MS-5 Kraftkleber (Hersteller Deka Kleben & Dichten GmbH, D-63691 Ranstadt) oder Sikaflex-291i
(Hersteller Sika AG, CH-6341 Baar).
Bitte entnehmen Sie die Verarbeitung des Klebers dem Sicheheitsdatenblatt und Technischen Datenblatt des Herstel-
lers.
Gefahr von Sachschäden am Gerät durch unsachgemäße Verwendung der Dichtkebermasse!
Bei den Montagearbeiten die Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise des Herstellers der Dichtklebe-
masse beachten.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bei Festinstallation der Dreheinheit auf einem Kfz, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, sind die geltenden
Vorschriften der StVZO zu beachten. Im Besonderen sind dies für die §§ 19/2; §§ 30 C; §§ 32 (2) sowie die EG-Richt-
linie 74/483 EWG.
Zusammenfassend besagen diese Paragraphen, dass ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist, sofern die
Antenneneinheit sich bei beladenem Fahrzeug in einer Höhe von mehr als 2 m befindet und die Antenneneinheit nicht
über die seitlichen, äußeren Fahrzeugumrisse herausragt. Dabei darf die höchstzulässige Höhe von 4 m für das Fahr-
zeug und die Antenneneinheit nicht überschritten werden.
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