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Unterhalt; Entsorgung; Garantie; Reparatur In Der Garantiezeit - Berner BKEA2/3 Gebrauchs- Und Montageanweisung

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Unterhalt

Der Anwender muss sicherstellen, dass alle Komponenten, die für die Sicherheit relevant
sind, jederzeit einwandfrei funktionstüchtig sind. Das Gerät muss mindestens einmal jährlich
durch einen ausgebildeten Techniker Ihres Lieferanten geprüft werden.
Achtung
Gerät nicht öffnen!
Gefährliche Spannung!
Das Gerät darf nur von ausgebildetem Service-Personal geöffnet werden.
Achtung! Zum technischen Kontrolle muss das Gerät von der Stromzufuhr "sichtbar
getrennt werden".

Entsorgung

Bei Beendigung der Lebensdauer des Gerätes muss dieses fachgerecht entsorgt werden.
Vermeiden Sie Missbräuche:
Das Gerät darf nicht durch unqualifizierte Personen benützt werden. Vermeiden Sie, dass das
zur Entsorgung bereitgestellte Gerät wieder in Betrieb genommen wird. Das Elektro-Gerät
besteht aus gebräuchlichen elektrischen, elektromechanischen und elektronischen Bauteilen.
Es werden keine Batterien verwendet. Der Anwender ist verantwortlich für die fachmännische
und sichere Entsorgung des Gerätes.
Hinweis zur Entsorgung
Geräte die zu diesem Zweck bestimmt sind, können an uns zur Entsorgung
geschickt werden. Es werden nur ausreichend frankierte Pakete von uns
angenommen.
Lieferanschrift:
Berner- Kochsysteme GmbH & Co. KG
Sudetenstrasse 5 – D - 87471 Durach
Tel. +49 (0) 831/697247-0; Fax. - 15
E-Mail:
Berner@induktion.de

Garantie

Sie haben mit einem Berner Kochgerät ein hochwertiges Produkt erworben. Wir gewähren
eine Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum.

Reparatur in der Garantiezeit

Bitte Kontaktieren sie Ihren zuständigen Großküchenfachhändler.
Ver. 2.9
|
www.induktion.de
Seite 18 von 30
Copyright ©Berner Kochsysteme 2018
13.06.2014

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