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Fahren Sicherheitshinweise - Sachs Bikes Pedelec Kobold Betriebsanleitung

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FAHREN
Sicherheitshinweise
Verkehrssicherheit
Nach der StVZO (Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung) muss ein Fahrrad mit zwei
voneinander unabhängigen, funktionsfä-
higen Bremsen, einer deutlich hörbaren
Glocke, Scheinwerfer, Schlussleuchte,
Rückstrahlerpedalen, Seitenstrahlern für
Laufräder bzw. integrierten Leuchtstreifen
am Reifen sowie Front- und Rückstrahler
ausgerüstet sein.
Das Fahrrad ist nur für Fahrten auf befes-
tigten Straßen und Wegen geeignet. Fahren
Sie deshalb nicht abseits von befestigten
Wegen oder im Gelände.
Verwenden Sie das nicht zu Wasserdurch-
querungen, für Geländesprünge und bei
Sportveranstaltungen.
Während der Fahrt sollten Sie beachten,
dass bei einer mittleren Geschwindigkeit
von ca. 18 km/h 5 Meter in der Sekunde
zurückgelegt werden. Halten Sie entspre-
chend ausreichenden Abstand zu anderen
Verkehrsteilnehmern.
Fahren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit mit
Ihrem Fahrrad nicht freihändig und nicht
nebeneinander.
Sie müssen Warngeräusche wahrnehmen
können. Benutzen Sie deshalb keine Kopf-
hörer im Straßenverkehr.
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Fahrsicherheit
Zur Fahrsicherheit gehören u. a. die richtige
Einstellung von Sattel- und Lenkerhöhe
entsprechend der Körpergröße, der vorge-
schriebene Reifendruck, noch ausreichen-
des Reifenprofil und einwandfreie Funktion
der Bremsen und der Beleuchtung.
Nach einiger Zeit „setzen" sich die Befes-
tigungsteile. Es ist daher erforderlich, vor
Inbetriebnahme und alle sechs Monate
Achsmuttern, Steuerkopflager, Lenker, Sat-
tel, Sattelstütze, Tretkurbeln und Pedale auf
Festsitz zu prüfen und bei Bedarf durch den
Fachhändler nachziehen zu lassen (siehe
Kapitel Lenkungslager", „Lenker verstellen",
„Sattel verstellen", „Sattelhöhe", „Tretkurbel"
und „Pedale").
Pedelec Kobold
ACHTUNG
Verwenden Sie in Ihrem eigenen
Interesse für das Fahrrad nur aus-
drücklich freigegebenes SFM Bikes-
Zubehör und Original Fahrrad-Ersatz-
teile. Für dieses Zubehör und diese
Teile wurden Sicherheit, Eignung und
Zuverlässigkeit speziell für das Fahrrad
geprüft.
Für anderes Zubehör und andere Teile kön-
nen wir dies - auch wenn im Einzelfall eine
Abnahme durch einen amtlich anerkannten
Technischen Prüf- und Überwachungsver-
ein oder wenn eine behördliche Geneh-
migung vorliegen sollte - trotz laufender
Marktbeobachtung nicht beurteilen und
auch nicht dafür haften.
Sollte es erforderlich sein, Beleuchtungsteile
oder Pedale zu erneuern, beachten Sie un-
bedingt, dass nur Artikel mit dem amtlichen
Prüfzeichen zugelassen sind. Das Prüfzei-
chen (Wellenlinien mit Buchstaben „K" und
einer 5- stelligen Nummer = ~ K.....) finden
Sie jeweils auf dem Ersatzteil. Verwenden
Sie nur Originalersatzteile.

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