Pos: 23.1 /Betriebsanleitung/Ueberschriften/UV-C-Technik @ 5\mod_1662721797166_6.docx @ 65318 @ 1 @ 1
UV-C-Technik
Pos: 23.2 /Betriebsanleitung/UV-Technik/Sicherheit/WARNUNG_Gesundheitsschaeden_durch_Quecksilber @ 5\mod_1662958886032_6.docx @ 65358 @ @ 1
WARNUNG
Gesundheitsschäden durch Quecksilber
UV-C-Leuchtmittel enthalten Quecksilber. Quecksilber ist eine giftige und
umweltgefährdende Substanz.
•
Haut- und Augenkontakt vermeiden. Bei Kontakt, Haut und Augen mit viel
Wasser spülen. Benetzte Kleidung ausziehen.
•
Nicht verschlucken. Bei Verschlucken Erbrechen anregen.
•
Für guten Luftaustausch in Gefahrenbereich sorgen.
•
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beachten.
Pos: 23.3 /Betriebsanleitung/UV-Technik/Sicherheit/UV-Technik_Verbrennung @ 5\mod_1658385415855_6.docx @ 52532 @ @ 1
VORSICHT
Verletzungsgefahr durch heiße Oberflächen
Bei Arbeiten an den UV-C-Leuchten im RLT-Gerät besteht Verbrennungsgefahr durch
heiße Oberflächen.
•
Ventilator nachlaufen lassen, um eine Abkühlung auf Raumtemperatur zu
erreichen.
•
Vor allen Arbeiten an UV-C-Leuchten RLT-Gerät ausschalten und gegen
Wiedereinschalten sichern.
•
Hitzebeständige Handschuhe tragen.
Pos: 23.4 /Betriebsanleitung/UV-Technik/Sicherheit/VORSICHT_UV-Technik_BruchLampe @ 5\mod_1658138259183_6.docx @ 51388 @ @ 1
VORSICHT
Schwerste Personenschäden durch gefährliche Substanzen
Bei einer Beschädigung des Kartons oder beim Bruch der UV-C-Leuchtmittel besteht
Vergiftungsgefahr.
•
Im Umgang mit zerbrochenen UV-C-Leuchtmitteln die Sicherheitsvorschriften
für die Handhabung von Quecksilber beachten.
•
Direkter Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
•
Für sehr gute Belüftung des RLT-Geräts und den über die Kanäle
angeschlossenen Räumen sorgen.
•
Bruchstücke der UV-C-Leuchtmittel in luftdichter Verpackung aufbewahren und
fachgerecht entsorgen.
Pos: 23.5 /Betriebsanleitung/UV-Technik/Sicherheit/Quecksilber_Beseitigung @ 5\mod_1658143166197_6.docx @ 51408 @ @ 1
TIPP
Beseitigung geringer Mengen Quecksilber
UV-C-Leuchtmittel enthalten geringe Mengen Quecksilber. Die Beseitigung der
kleinen, bei Bruch ausgetretenen Menge kann mit Spezialsorptionsmitteln für
Quecksilber vorgenommen werden.
Pos: 23.6 /Betriebsanleitung/UV-Technik/Entsorgung/Ausserbetriebsetzung @ 5\mod_1666858005031_6.docx @ 75533 @ @ 1
Die UV-C-Leuchtmittel enthalten Quecksilber und müssen daher in einem örtlichen
Entsorgungsfachbetrieb als Sondermüll entsorgt werden. Eine Entsorgung im Restmüll ist nicht
zulässig.
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