Hinweistext der Hersteller zur Information gegenüber
privaten Haushalten [§9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
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Gebrauchte Elektro-und Elektronik-
geräte dürfen gemäßeuropäischer
Vorgaben [1] nicht mehr zum
sortierten Siedlungsabfall gegeben
werden. Sie müssen getrennt erfasst
werden. Das Symbol der Abfalltonne auf
Rädern weist auf die Notwendigkeit der
getrennten Sammlung hin.
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Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz
und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn
Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen,
in die hierfür vorgesehenen Systeme
der Getrenntsammlung zu geben.
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In Deutschland sind Sie gesetzlich [2]
verpflichtet, ein Altgerät einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger
(Kommunen) haben hierzu Sammel-
stellen eingerichtet, an denen Altgeräte
aus privaten Haus-halten ihres Gebie-
tes für Sie kostenfrei entgegengenom-
men werden. Möglicher-weise holen
die rechtlichen Entsorgungsträger die
Altgeräte auch bei den privaten Haus-
halten ab.
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Bitte informieren Sie sich über ihren
lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer
Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung
un-
über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten.
[1] RICHTLINIE 2002/96/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-
und Elektronik Altgeräte
[2] Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro-und Elektronik-
geräten (Elektro-und Elektronikgeräte-
gesetz –ElektroG) 16. März 2005
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