Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Oceanic GEO Benutzerhandbuch Seite 139

Uhr / tauchcomputer
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Hinweistext der Hersteller zur Information gegenüber
privaten Haushalten [§9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
Gebrauchte Elektro-und Elektronik-
geräte dürfen gemäßeuropäischer
Vorgaben [1] nicht mehr zum
sortierten Siedlungsabfall gegeben
werden. Sie müssen getrennt erfasst
werden. Das Symbol der Abfalltonne auf
Rädern weist auf die Notwendigkeit der
getrennten Sammlung hin.
Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz
und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn
Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen,
in die hierfür vorgesehenen Systeme
der Getrenntsammlung zu geben.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [2]
verpflichtet, ein Altgerät einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger
(Kommunen) haben hierzu Sammel-
stellen eingerichtet, an denen Altgeräte
aus privaten Haus-halten ihres Gebie-
tes für Sie kostenfrei entgegengenom-
men werden. Möglicher-weise holen
die rechtlichen Entsorgungsträger die
Altgeräte auch bei den privaten Haus-
halten ab.
Bitte informieren Sie sich über ihren
lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer
Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung
un-
über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten.
[1] RICHTLINIE 2002/96/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-
und Elektronik Altgeräte
[2] Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro-und Elektronik-
geräten (Elektro-und Elektronikgeräte-
gesetz –ElektroG) 16. März 2005
1 3 9

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis