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Kyocera ECOSYS P4140dn Bedienungsanleitung Seite 5

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Inhaltsverzeichnis

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KYOCERA Document Solutions Europe B.V., Zweigniederlassung Zürich
Hohlstrasse 614 – 8048 Zürich ‒ Tel.: +41 (0)44 908 49 80 ‒ E-Mail: service@dch.kyocera.com
Allgemeine Garantiebedingungen „Bring in"
1. Garantieumfang
Kyocera Document Solutions (Kyocera) gewährt eine Herstellergarantie ab
Verkaufsdatum auf seine Geräte und seine Optionen. Eine detaillierte Übersicht
findet sich in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden
Garantiedokumenten in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann
kostenpflichtig (KYOCERA Life) erweitert werden. Die Kyocera Herstellergarantie
besteht unabhängig von den Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer;
insbesondere bleiben Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer
unberührt. Die Garantie bezieht sich auf das in der Garantiekarte bezeichnete
Gerät und dessen Optionen. Die Geräte sind zum Zeitpunkt der Auslieferung von
der Betriebssystem Software auf dem „Stand der Technik". Nicht eingeschlossen
in die Garantie sind daher Störungen am Gerät oder fehlerhafte Ausdrucke, die
durch Anwendungs-Software verursacht wurden, insbesondere wenn diese nach
dem Zeitpunkt der Auslieferung entwickelt wurde. Ausgeschlossen von der
Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleissteile wie z.B. Toner und
Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist nur die Reparatur oder der
Austausch solcher Teile des Kyocera Geräts oder seiner Optionen, die infolge
von Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind. Die Reparatur oder der
Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile
verbleiben nach der Reparatur direkt bei Kyocera oder autorisierter Service-
Partner und gehen in das Eigentum von Kyocera über. Sofern ein maximal
zulässiges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie bereits vor Ablauf
der Garantiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
2. Ort der Garantieerfüllung, Kosten
Die Garantie umfasst die kostenlose Instandsetzung des Gerätes bei Kyocera
direkt oder bei einem autorisierten Kyocera Service-Partner. Die Instandsetzung
beginnt nach Paketeingang oder Abgabe des Gerätes und beträgt üblicher Weise
zwei Werktage, gerechnet ohne Wege- und Transportzeiten. Für die
Instandsetzung im Garantiefall entstehen keine Material- oder Arbeitskosten,
ausgenommen der Transportkosten zur Einsendung des Gerätes an Kyocera
oder an einen autorisierten Kyocera Servicepartner.
Hinweis: Garantieangebot, -Umfang, Reaktions- und Servicezeiten, sowie
Transportbedingungen und Transportkosten von Kyocera oder ihrer
ServicePartner können z.B. auf Grund nationalen Rechts in einigen europäischen
Ländern abweichend sein.
3. Ordnungsmässiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von Kyocera vorgegebenen
Produktspezifikationen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale
Druckauslastung, mit einer gleichmässigen Verteilung des monatlichen
Druckvolumens, wie in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden
Garantiedokumenten bezeichnet.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von Kyocera in der Bedienungsanleitung angegebenen Wartungs und
Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen des Wartungsintervalls muss der Kunde ein kostenpflichtiges
Maintenance-Kit bzw. Service-Kit von Kyocera oder einem autorisierten Kyocera
Service-Partner mit allen darin enthaltenen Teilen einbauen lassen. Den
Nachweis über den fristgerechten Einbau hat der Kunde zu führen.
4. Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das Kyocera Call Center
(Hotline). Der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die
Fehlerursache selbst zu beheben. Verweigert der Kunde dies, ist Kyocera von
der Garantieleistung befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch den Kunden selbst
nicht möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen Möglichkeiten der
Instandsetzung informiert. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass es sich bei
der beanstandeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt, erhält der
Kunde einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleichwohl
eine Reparatur durch Kyocera oder einen Service-Partner, hat er mit diesem
eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
5. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden
sind; dies sind z.B. Schäden durch Verschmutzung innerhalb des Gerätes infolge
unterlassener regelmässiger Reinigung, Schäden durch Anschluss an falsche
Netzspannung sowie Schäden, die durch lokale Verhältnisse wie übermässige
Staubentwicklung, Luftfeuchtigkeit, Gase und Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
Beschädigungen an der Oberfläche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäss betrieben wurden sowie unsachgemäss
angewendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den zulässigen Nutzungsgrad hinaus betrieben wurden
welcher in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden
Garantiedokumenten genannt wurde.
e) Geräte, die über den zulässigen monatlichen Nutzungsgrad bei
ungleichmässiger Verteilung über den Monat betrieben werden;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und
Maintenance-Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen
Umgebungsbedingungen betrieben wurden;
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Seriennummer fehlt oder manipuliert
wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten,
Folien, etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete
Komponenten von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
Besonderer Hinweis:
Sollte ein Schaden aufgrund der Verwendung von nicht Original KYOCERA Toner
entstanden sein, so ist dieser Schaden grundsätzlich von der Garantie
ausgeschlossen.
6. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung (KYOCERA Life)
Die KYOCERA Life Garantieerweiterung kann innerhalb eines Jahres nach Kauf
des Geräts erworben und registriert werden. KYOCERA Life erweitert die
Standard Herstellergarantie je nach Produkt auf 3 Jahre inklusive eines Vor-Ort
ServiceProgramms. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen im Rahmen
der erweiterten Garantie (KYOCERA Life) ist die KYOCERA Life Registrierung
Voraussetzung. Sollte im Falle einer Störungsmeldung seitens des Kunden die
Registrierung einer gültigen KYOCERA Life Garantieerweiterung nicht festgestellt
werden, so hat der Kunde den Nachweis über das Vorliegen der KYOCERA
KYOCERA Life Garantie zu führen. Dies kann nur durch die Vorlage des
Kaufnachweises für das Gerät in Verbindung mit dem Kaufnachweis von
KYOCERA Life erfolgen.
7. Manipulation
Garantiedokumente der Kyocera sind Urkunden im Sinne des jeweiligen
Landesrechtes. Eigenmächtige Änderung oder Manipulation sind unzulässig und
führen zum Erlöschen der Garantieansprüche.
8. Haftung auf Schadensersatz
a) Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle
der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet
Kyocera für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
b) Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von
Kyocera für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kyocera für Sach- und Vermögensschäden
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Bei Verlust von Daten haftet Kyocera nur für denjenigen Aufwand, der für die
Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den
Vertragspartner erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Kyocera tritt
diese Haftung nur ein, wenn der Vertragspartner unmittelbar vor der zum
Datenverlust führenden Massnahme eine ordnungsgemässe Datensicherung
durchgeführt hat.
e) Eine Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes
bleibt hiervon unberührt.
9. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen Kyocera und dem Kunden unterliegen
ausschliesslich dem Recht der Niederlande; die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit der Garantie ist das zuständige Gericht in Zürich, Schweiz, sofern keine
anders lautenden gesetzliche Regelungen bestehen.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige
rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
verfolgten Zweck am nächsten kommt.
April 2013, KYOCERA Document Solutions B.V., Zweigniederlassung Zürich

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