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Medion MD 19888 Bedienungsanleitung Seite 36

Multifunktionsmixer mit kochfunktion
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einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgerä-
te anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei der
Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnut-
zer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentli-
chen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Ab-
gabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
und auf Verlangen des Endnutzers unabhängig vom Kauf eines neuen
Elektro- oder Elektronikgerätes bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhan-
delsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
gelten alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
des Vertreibers als Verkaufsfläche sowie alle Lager- und Verkaufsflächen
des Vertreibers als Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe des
neuen Elektro- bzw. Elektronikgerätes durch Auslieferung bei einem pri-
vaten Haushalt die unentgeltliche Abholung des Altgerätes bei diesem
Ort der Abgabe auf Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu §
2 Abs. 1 ElektroG beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Qua-
dratzentimetern enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungs-
stellen sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung
der Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kom-
munalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle
Daten extern gesichert und von dem Altgerät dauerhaft und unwider-
ruflich gelöscht werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst dafür ver-
antwortlich, dass alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgen-
den Altgeräten gelöscht sind.
GERÄT (ANDERE DEUTSCHSPRACHIGE LÄNDER)
Altgeräte dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Entsprechend Richtlinie 2012/19/EU ist das Gerät am Ende seiner Le-
bensdauer einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Dabei werden im Gerät enthaltene Wertstoffe der Wiederverwertung zu-
geführt und die Belastung der Umwelt vermieden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott oder ei-
nem Wertstoffhof ab.
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungsun-
ternehmen oder Ihre kommunale Verwaltung.
DE
FR
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EN
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