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Gewährleistungsausschluss - Zodiac WINKY 4 Installationsanleitung

Aufstellpool
Inhaltsverzeichnis

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3. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Defekte und/oder Störungen, die durch
unsachgemäße Handhabung und/oder natürliche Abnutzung auftreten und/oder wenn der Defekt
durch eine schlechte Lage und/oder Installation und/oder ein ohne Wasser gelassenes Becken
und/oder schlechte Wartung und/oder Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften, Überwachung
und/oder unsachgemäße Benutzung des Beckens, der Geräte, siehe Zubehör, nicht vom Hersteller
anerkannt wird.
• Alle mit dem Austausch oder der Reparatur von Teilen, die von unseren Spezialisten als defekt
erkannt wurden, verbundenen Kosten, Arbeit, Reisen, Demontage, Verpackung, Transport,
Immobilisierung, Expertise, Poolreinigung, Wiederzusammenbau, Verlust oder Ersatz von Wasser,
Behandlungschemikalien usw... gehen immer auf Kosten und Risiko des Eigentümers und sind nicht
durch die Gewährleistung abgedeckt.
• Jegliche Schäden, die entstehen durch:
- Wasserverlust, nicht kompatible und/oder vom Hersteller nicht anerkannte
Wasseraufbereitungsprodukte (chemische Produkte), nicht kompatible und/oder vom Hersteller nicht
anerkannte Reinigungsmittel, missbräuchliche Verwendung oder infolge mangelhafter Wartung.
- Nichteinhaltung von Sicherheits- und Überwachungsvorschriften,
Sind von der Garantie ausgeschlossen
• Alle Schäden, die verursacht werden durch:
- Personen- und Sachschäden, durch die Verwendung von Wasser, das nicht durch das Stadtnetz
verteilt wird, durch Eis, Frost, Tauwetter, Feuer, Tiere, Vegetation, Umwelt, Umweltverschmutzung,
durch Naturereignisse (Überschwemmung, Sturm, Unwetter, Wind, U.V., usw. ...), Vandalismus,
Diebstahl und zufällige Ereignisse.
- durch die Beschaffenheit des Untergrundes, seine Verschiebung, Absenkung, Erdrutsch, Drainage,...
Wir empfehlen dem Poolbesitzer, sich bei seiner Versicherungsgesellschaft zu erkundigen, ob seine
zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten gewährleistet ist, und sich zu erkundigen, durch welche
Gewährleistungen seine "Vollkaskohausversicherung" gedeckt ist, wenn er seinen Pool erwirbt.
Andere besondere Ausschlussfälle:
• Die Haken, Risse, Einstiche, usw...., die aus einer schlechten Handhabung oder anderem
resultieren, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Flecken aller Art; einige Chemikalien können, wenn sie gemischt oder in zu hohen Dosen verwendet
werden, negative Auswirkungen auf die Lebensdauer des Beckens haben (Verfärbung und/oder
Entplastifizierung, die das Material des Beckens porös, steif, spröde oder sogar eine erhebliche
Faltung an Stellen, an denen sich die genannten Produkte konzentriert haben, verursachen).
Dies gilt insbesondere für Chemikalien, die aus Iso-Cyanursäure bestehen, sowie für bestimmte
Produkte, die bekanntermaßen chlorfrei sind, mit Ausnahme von Beckenreinigern auf der Basis aktiver
Mineralmoleküle. Die Verwendung von Kupfersulfat ist streng verboten, der Hersteller lehnt jede
Verantwortung ab und schließt von seiner Gewährleistung alle Folgen aus, die sich aus der
Verwendung dieser Produkte ergeben.
• Die Verwendung einer Wasseraufbereitung wie Chlorinator/Salzelektrolyseur ist streng verboten:
Explosionsgefahr des Beckens.
Der Verkäufer ist an die Gewährleistung gebunden wegen versteckter Mängel des verkauften
Gegenstandes, die ihn für den Verwendungszweck, für den er bestimmt ist, ungeeignet machen oder
diesen Verwendungszweck so mindern, dass der Käufer ihn nicht erworben oder einen niedrigeren
Preis dafür bezahlt hätte, wenn er davon Kenntnis gehabt hätte (Es gilt Artikel 1641 des französischen
Zivilgesetzbuches).
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