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Einbauvorschrift - VEGA VEGAFLEX 61 Einbauvorschriften

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Einbauvorschrift

VEGAFLEX 61, 66 und 67 in Stabausführung:
Das Stabende muss geführt werden.
Der Stab darf nicht geklemmt werden.
Das Gerät muss mit geschirmter Leitung angeschlossen werden und darf nur in metallischen
Behältern eingebaut und betrieben werden.
Es darf nicht direkt von dem Bordnetz gespeist werden,
es muss an Auswertegeräte mit entsprechender Schiffbau-Zulassung angeschlossen werden.
VEGAFLEX 61, 62, 66, 67 in Seilausführung:
Es muss mit geschirmter Leitung angeschlossen werden und darf nur in metallischen Behältern
eingebaut und betrieben werden.
Es darf nicht direkt von dem Bordnetz gespeist werden,
es muss an Auswertegeräte mit entsprechender Schiffbau-Zulassung angeschlossen werden.
VEGAFLEX 65, 66 und 67 in Koaxialrohrausführung:
Es muss am Ende des Koaxialrohres geführt werden.
Zusätzlich ist alle 1500 mm eine radiale Führung erforderlich.
Das Koaxialrohr darf nicht geklemmt werden.
Es darf nicht direkt von dem Bordnetz gespeist werden,
es muss an Auswertegeräte mit entsprechender Schiffbau-Zulassung angeschlossen werden.
VEGAFLEX61-67
29255-EN-140905

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