Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlos-
senen Heizungssystemen gemäß EN 12828 unter
Berücksichtigung von CECS 215-2017 sowie der
zugehörigen Montage-, Service- und Bedienungsanlei-
tungen installiert und betrieben werden. Es ist aus-
schließlich für die Erwärmung von Heizwasser in Trink-
wasserqualität vorgesehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus,
dass eine ortsfeste Installation in Verbindung mit anla-
genspezifisch zugelassenen Komponenten vorgenom-
men wurde.
Das Gerät ist ausschließlich für den häuslichen oder
haushaltsähnlichen Gebrauch vorgesehen, auch nicht
eingewiesene Personen können das Gerät sicher
bedienen.
Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme und Anpassung des Geräts an
die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie die
Einweisung in die Bedienung müssen von Ihrem Fach-
betrieb vorgenommen werden.
Fachbegriffe
Zum besseren Verständnis der Funktionen Ihrer
Vitotronic Regelung werden einige Fachbegriffe näher
erläutert.
Diese Fachbegriffe sind folgendermaßen gekennzeich-
net:
Ihre Anlage ist voreingestellt
Ihre Heizungsanlage ist werkseitig voreingestellt und
somit betriebsbereit:
Raumbeheizung
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Zwischen 06:00 und 22:00 Uhr werden die Räume
mit 20 °C „Raumtemperatur Soll" beheizt (normale
Raumtemperatur).
Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr werden die Räume
■
mit 3 °C „Red. Raumtemp. Soll" beheizt (reduzierte
Raumtemperatur, Frostschutz).
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Gebäudeheizung oder
Trinkwassererwärmung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedie-
nung (z. B. durch Öffnen des Geräts durch den Anla-
genbetreiber) ist untersagt und führt zum Haftungsaus-
schluss. Fehlgebrauch liegt auch vor, wenn Kompo-
nenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden (z. B. durch Ver-
schließen der Abgas- und Zuluftwege).
Als Betreiber einer neuen Feuerungsanlage sind Sie
verpflichtet, diese Feuerungsanlage umgehend dem
für Ihre Liegenschaft zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeister zu melden. Der Bezirksschornsteinfeger-
meister erteilt Ihnen auch Auskünfte über seine weite-
ren Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage (z. B. regel-
mäßige Messungen, Reinigung).
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel
„Begriffserklärungen" im Anhang.
Warmwasserbereitung
Zwischen 05:30 und 22:00 Uhr wird das Trinkwas-
■
ser auf 50 °C „Warmwassertemp. Soll" erwärmt.
Eine evtl. vorhandene Zirkulationspumpe ist einge-
schaltet.
■
Zwischen 22:00 und 05:30 Uhr wird der Warmwas-
ser-Speicher nicht nachgeheizt. Eine evtl. vorhan-
dene Zirkulationspumpe ist ausgeschaltet.
Hinweis
Eine vor 22:00 Uhr begonnene Warmwasserberei-
tung wird beendet.
Frostschutz
Der Frostschutz Ihres Heizkessels und Warmwasser-
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Speichers ist gewährleistet.
Zuerst informieren
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