Schutzhandschuhe zu tragen sind,
• die zulässigen Achs-, Reifenbelastungen und Transportabmessungen nicht
überschritten werden,
• nur Originalsplinte und -stifte verwendet werden,
• man sich dem Pflug bei seinem Anheben oder Absenken nicht nähern darf,
• man sich zwischen dem Schlepper und dem Pflug nicht aufhalten darf, wenn der
Motor in Betrieb ist,
• das Anfahren mit der Maschine, das Anheben und Absenken langsam und ohne
ruckartige Bewegung erfolgt und darauf geachtet wird, dass sich in der Nähe keine
unbeteiligten Personen befinden,
• den Schlepper nicht rückwärts fahren und nicht mit in Arbeitsstellung abgesenkter
Maschine wenden,
• es verboten ist, die unabhängigen Bremsen des Schleppers beim Wenden zu
benutzen,
• man während des Betriebes und Transportes auf der Maschine nicht stehen darf und
diese zusätzlich nicht belastet werden,
• man während des Zurücksetzens besonders vorsichtig sein muss, wenn sich in der
Nähe unbefugte Personen befinden,
• man mit dem Pflug bei Neigungen von mehr als 12º nicht arbeiten darf,
• man irgendwelche Reparaturen, Schmierung oder Reinigung der Arbeitselemente
nur bei ausgeschaltetem Motor sowie bei abgesenktem Pflug ausführen darf,
• das Betreten der Maschine bei der Wartung und dem Austausch von Teilen ohne
angemessenen Schutz zu Kopfverletzungen führen kann – in diesem Fall ist ein
Kopfschutz zu tragen,
• man während einer Betriebspause die Maschine auf den Boden absenken und den
Motor des Schleppers ausschalten muss,
• der Pflug mit einer mechanischen Verriegelung ausgestattet ist, die ein
unkontrolliertes Herabfallen der Seitenrahmen während des Transports verhindert,
• das Fahren und Abstellen des Pfluges an einem Hang mit instabilem Untergrund zum
Ausrutschen des Geräts führen kann,
• die Maschinen so zu lagern sind, dass die Verletzungen von Menschen und Tieren
vorgebeugt werden.
3.1. An- und Abkoppeln vom Schlepper
• Das Ankoppeln der Maschine an einen Schlepper muss man entsprechend den
Vorschriften durchführen und dabei auf die Sicherung durch Bolzen und an die
Sicherung der Aufhängungsbolzen selbst durch Stifte achten.
• Während des Ankoppelns des Schleppers an den Pflug ist der Aufenthalt von
Personen zwischen der Maschine und dem Schlepper verboten.
• Der Schlepper, der zum Betrieb des Pfluges verwendet wird, muss voll
funktionsfähig sein. Das Ankoppeln der Maschine an einen Schlepper mit defekter
Hydraulikanlage ist verboten.
• Man muss dabei auch auf Folgendes achten: das Gleichgewicht des Schleppers mit
dem Pflug, seine Steuer- und Bremsfähigkeit – die Belastung der Vorderachse darf
nicht unter 20 % der Gesamtbelastung des Schleppers fallen – Komplettsatz der
vorderen Gewichte.
• Im Ruhezustand soll die vom Schlepper abgekoppelte Maschine ständig das
Gleichgewicht halten.
• Die Stütze ist auf einem stabilen Untergrund abzusetzen. Die Anwendung von
irgendwelchen Unterlagen unter die Stütze ist verboten, da dadurch Instabilitäten
der Abstützung hervorgerufen werden können.
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